Inhalte mit dem Schlagwort „Verwechslungsgefahr“

19. Februar 2013

Mit „Stubbi“ darf nur in Koblenz geworben werden

Urteil des OLG Koblenz vom 20.12.2012, Az.: 6 W 615/12 Während der Begriff "Stubbi" bundesweit markenrechtlich geschützt ist, so wird er in der Region Koblenz auch umgangssprachlich für eine bestimmte Bierflaschenform verwendet. Aus diesem Grund ist dort die Werbung mit diesem vor Ort beschreibenden Begriff entgegen dem Willen der Markeninhaberin erlaubt.
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19. Februar 2013

„Fidelio“

Beschluss des BPatG vom 08.01.2013, Az.: 27 W (pat) 107/12

Nachdem die Anmeldung zunächst vom DPMA zurückgewiesen wurde, wurde die Anmeldung der Wortmarke "Fidelio" nun vom Bundespatentgericht zugelassen. Begründet wurde der Beschluss damit, dass die Anmelderin das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis in Klasse 41 beschränkt habe und die angemeldeten Dienstleistungen nun keinen Bezug mehr zu der Oper "Fidelio" von Ludwig van Beethoven aufwiesen. Die erforderliche Unterscheidungskraft sei daher nunmehr gegeben.
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12. Februar 2013

MOST-Pralinen

Urteil des BGH vom 13.12.2012, Az.: I ZR 217/10 Wird Internetnutzern anhand eines mit der Marke identischen oder verwechselbaren Schlüsselworts eine Anzeige eines Dritten angezeigt (Keyword-Advertising), ist eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Anzeige in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält.
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05. Februar 2013

Nach berühmtem Theaterensemble benannte Getränkemarke für nichtig erklärt

Urteil des EuG vom 06.07.2012, Az.: T-60/10 Die 2003 eingetragene Marke „Royal Shakespeare“, unter der Getränke vertrieben werden, nutzt den Ruf des gerade in England überragend bekannten Theaterensembles „The Royal Shakespeare Company“, welches auch schon 1999 als Marke eingetragen wurde, aus. Aufgrund der klanglichen und begrifflichen starken Ähnlichkeit verwechsle die breite Masse die beiden Marken, sodass sich die Getränkemarke des Ruhmes des Ensembles in unlauterer Weise bediene, so die Richter.
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28. Dezember 2012

Werbung mit Bezug auf Olympia ist zulässig

Urteil des LG Kiel vom 21.06.2012, Az.: 15 O 158/11 Die Werbung eines Online Kontaktlinsenvertriebsunternehmens "Mit unserem 10 EUR Olympia-Rabatt auf L. Maxi-Spar-Sets sind Sie ganz klar auf Siegeskurs!" und  "Olympische Preise" und "Olympia-Rabatt" ist zulässig, da diese Werbung keinen Verstoß gegen das "Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnung" darstellt und keine Verwechslungsgefahr besteht.
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27. Dezember 2012

Lindt verliert gegen Haribo

Urteil des LG Köln vom 18.12.2012, Az.: 33 O 803/11

Das LG Köln entschied jüngst, dass der von Lindt produzierte „Goldteddy“, ein in Goldfolie eingewickelter Schokoladenteddy, die Wortmarke "Goldbären" von Haribo verletzen würde.
Begründet wurde das Urteil damit, dass der Lindt-Bär mit seiner goldenen Verpackung, der roten Schleife um den Hals und den schwach ausgeprägten Gliedmaßen nichts anderes als die dreidimensionale Ausgestaltung der Wortmarke "Goldbären" sei.
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21. November 2012

Titelschutz-Journal: Dominio „kredito.de“

Comunicado datado el 16 de noviembre de 2012 sobre la decisión del Tribunal Regional Superior de Hamburg sobre la pregunta si „kredito.de“ infringe contra los derechos de la marca „Creditolo“, ref.: 3 W 53/12.
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31. Oktober 2012

Stimmt’s?

Urteil des BGH vom 22.03.2012, Az.: I ZR 102/10 a) Titelschutz kann auch der Bezeichnung einer regelmäßig nur wenige Absätze umfassenden Kolumne zukommen, die zu einem bestimmten Themengebiet in einer Zeitung oder Zeitschrift erscheint. b) Bei schutzfähigen Titeln für Teile einer Zeitung oder Zeitschrift kommt es für die Frage der Verwechslungsgefahr maßgeblich auch auf Form und Inhalt der medialen Einbettung der angegriffenen Bezeichnung an, wobei unter anderem die typische Art der Präsentation der Beiträge (z.B. nur Text oder auch Bilder) erheblich ist.
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31. Oktober 2012

Haribo vs. Lindt – Goldbär vs. Goldteddy

Pressemitteilung des Justizministeriums NRW vom 30.10.2012 Laut einer Pressemitteilung des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen, hat der Süßwarenhersteller Haribo vor dem LG Köln eine Klage gegen den Süßwarenhersteller Lindt & Sprüngli eingereicht. Streitgegenstand ist der von Lindt produzierte „Goldteddy“, ein in Goldfolie eingewickelter Schokoladenteddy. Haribo sieht durch den „Goldteddy“ die Markenrechte an seinem aus Fruchtgummi bestehenden „Goldbären“ verletzt. Zusätzlich zu einem geforderten Verkaufsstopp des Schokoladenteddys, fordert das Bonner Unternehmen von Lindt Schadensersatz.
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