Inhalte mit dem Schlagwort „Verwechslungsgefahr“

15. Februar 2012

Surf.GREEN fehlt es nicht an Unterscheidungskraft

Beschluss des BPatG vom 06.02.2012, Az.: 26 W (pat) 522/11 Dem Zeichen „Surf.GREEN“ fehlt für die beanspruchte Dienstleistung – Werbung – nicht jegliche Unterscheidungskraft, da es an einem engen sachlichen beschreibenden Bezug von „Werbung“ zu umweltfreundlichem oder „grünem“ Surfen fehlt.
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12. Januar 2012

Einmal Open Source immer Open Source

Urteil des LG Berlin vom 08.11.2011, Az.: 16 O 255/10 Sammelwerke, die Open Source Software enthalten, unterliegen als Ganzes den Bedingung der GPL (General Public License).
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11. Januar 2012

Wellslim vs. Well & Slim

Beschluss des BPatG vom  03.03.2011, Az.: 25 W (pat) 50/10 Wird die Marke nicht durchgängig über einen Zeitraum benutzt, muss die Marke dennoch eine stetige und stabile Marktpräsenz aufweisen. Die ernsthafte Benutzung einer Marke ist nicht glaubhaft gemacht, wenn ein Warenverkauf für jeweils einen Monat im Abstand von über 2 Jahren gegeben ist. 
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11. Januar 2012

„aviva“ vs. „avita“

Beschluss des BPatG vom 11.11.2011, Az.: 27 W (pat) 601/10 Zwischen den Marken „aviva“ und „avita“ besteht bei durchschnittlicher Kennzeichnungskraft Verwechslungsgefahr. Das angegriffene Zeichen hält den bei identischen bzw. hochgradig ähnlichen Dienstleistungen den zu fordernden deutlichen Markenabstand nicht ein. Es besteht bereits die schriftbildliche Verwechslungsgefahr der beiden Zeichen, da nur der Buchstabe „v“ durch den Buchstaben „t“ ersetzt wurde. Auch in klanglicher Hinsicht ist von einer Verwechslungsgefahr auszugehen, da die beiden Marken in Silbenzahl, Sprachklang und Sprechrhythmus übereinstimmen.
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05. Januar 2012

Rechtliches Gehör für „Medicus.log“

Beschluss des BGH vom 07.07.2011, Az.: I ZB 68/10

Das Recht auf rechtliches Gehör ist nicht verletzt, wenn das Gericht einen wesentlichen Kern des Vortrags eines Beteiligten zu einer entscheidungserheblichen Frage zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat. Irrelevant ist allerdings, dass das Gericht der Ansicht einer Partei nicht gefolgt ist.
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19. Dezember 2011

Lipotears vs. HYPOTEARS

Beschluss des BPatG vom 08.12.2011, Az.: 25 W (pat) 28/10

Es besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen "Lipotears" und "HYPOTEARS". Aufgrund der klanglichen und schriftbildlichen Unterschiede der Zeichenanfänge wird der erforderliche Zeichenabstand eingehalten. 
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30. November 2011

Rechtsberatung durch Einzelhandelsverband

Urteil des BGH vom 01.06.2011, Az.: I ZR 58/10

Einem Einzelhandelsverband, zu dessen satzungsgemäßen Zwecken es gehört, seinen Mitgliedern durch Beratung und Hilfe in mit ihrer beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang stehenden Rechtsangelegenheiten Rechtsschutz zu gewähren, ist es nicht verwehrt, ein Mitgliedsunternehmen, das mit der Begründung abgemahnt worden ist, es habe durch seine Werbung die Marke eines Dritten verletzt, bei der Abgabe einer Unterwerfungserklärung zu beraten.
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25. November 2011

Maalox/Melox-GRY

Beschluss des BGH vom 01.06.2011, Az.: I  ZB 52/09 a) Gehören zu den angesprochenen Verkehrskreisen sowohl Fachkreise (Ärzte und Apotheker) als auch das allgemeine Publikum (Endverbraucher), kann der Gesamteindruck, den die verschiedenen Verkehrskreise von den Marken haben, unterschiedlich ausfallen. Kann aufgrund der gespaltenen Verkehrsauffassung nur bei einem der verschiedenen Verkehrskreise eine Verwechslungsgefahr bejaht werden, reicht dies für die Verwirklichung des § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG grundsätzlich aus.
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17. November 2011

„Insel des wohltuenden Genusses“ nicht eintragungsfähig!

Beschluss des BPatG vom 18.10.2011, Az.: 25 W (pat) 512/11

Die Wortfolge "Insel des wohltuenden Genusses" ist nicht eintragungsfähig, da der angemeldeten Marke für die beanspruchten Waren jegliche Unterscheidungskraft fehlt. Der angesprochene Verkehrskreis versteht die Wortfolge in Verbindung mit den beanspruchten Waren lediglich als eine werbliche Anpreisung der Waren. Denn damit wird suggeriert, dass der Genuss der beanspruchten Waren oder von Zubereitungen mit diesen Produkten als Zutat eine wohltuende, also angenehme, erquickende oder lindernde Wirkung hat und zugleich als besondere Freude und Annehmlichkeit empfunden wird, die dem Konsumenten zumindest kurzzeitig Entspannung und Ruhe von Stress und Anstrengungen verschafft.
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15. November 2011

Keine Gefahr durch „Yoghurt Kisses“

Beschluss des BPatG vom 15.09.2011, Az.: 25 W (pat) 33/10 Zwischen der für Süßwaren eingetragenen Marke „Yoghurt Kisses“ und der für Schaumzuckerwaren eingetragenen Marke „Kiss“ besteht keine Verwechslungsgefahr. Zwar liegt hinsichtlich der Ware „Schaumzuckerwaren“ Warenidentität vor, allerdings unterscheidet sich die angegriffene Marke durch den Bestandteil „Yoghurt“ sowohl in schriftlicher, klanglicher, als auch begrifflicher Hinsicht hinreichend deutlich von der Marke „Kiss“. Außerdem besitzt das Zeichen „Kiss“ für die beanspruchten Waren eine geringe Kennzeichnungskraft.
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