Inhalte mit dem Schlagwort „Verwechslungsgefahr“

02. Dezember 2009

Ist „flow“ gleich „FlowNow“? – Unterscheidungskraft von Marken

Beschluss des BPatG vom 25.05.2009, Az.: 27 W (pat) 55/09

Das Bundespatentgericht (BPatG) hat entschieden, dass der Zusatz des Wortes "Now" in der Marke "FlowNow" genügend Unterscheidungskraft zu der Marke "flow" aufweist. Die Inhaberin der Marke "flow" begehrte durch Klage die Löschung der Marke "FlowNow" mit der Begründung, dass eine unmittelbare Verwechlsungsgefahr zwischen den beiden Marken bestehe. In seinem Beschluss sah das BPatG dies mangels Verwechslungsgefahr der Vergleichsmarken anders. Die Löschung einer Marke ist zu vollziehen, wenn zwischen beiden Zeichen hinsichtlich Waren und Zeichen eine so große Identiät oder Ähnlichkeit besteht, dass die Gefahr einer Verwechslung oder die Gefahr, dass die Marken miteinander gedanklich in Verbindung gebracht werden, besteht.

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01. Dezember 2009

Gestalterische Freiheit bei der Markennutzung

Urteil des EuGH vom 30.11.2209, Az.: T-353/07 Wenn eine Wortmarke durch gestalterische Elemente erweitert wird, diese aber von ihrer Bedeutung hinter der Wortmarke zurücktreten, verringert dies nicht die Unterscheidungskraft der Wortmarke.
Im diesem Fall wurde die Wortmarke "Coloris" durch einen Globus sowie die Worte "global coloring concept", "gcc" und "colorants & technologies" in kleinerer Schrift untermalt.
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26. November 2009

Fußball in Bayern ohne „free-bwin.com“-Banner

Beschluss des VG München vom 07.09.2009, Az.: M 22 S 09.3403

Die Glücksspielwerbung mit dem Schriftzug "free-bwin.com" fällt in das in Bayern unerlaubte Glücksspielangebot der "bwin"-Gruppe und ist daher auch für eine kostenlose Pokerschule im Internet, verboten.
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23. November 2009

Nizzaklassen statt tatsächlicher Benutzung für Markenumfang maßgeblich

Beschluss des BPatG vom 18.11.2009, Az.:25 W (pat) 59/08

Bei zwei klangähnlichen Marken ist für die Bestimmung der Verwechslungsgefahr die Eintragung im Markenregister und nicht die tatsächliche Nutzung der Marke maßgeblich für den Umfang der Markeneintragung.
Da die Nutzung der Marke nicht für alle Zeit an den Markeninhaber gebunden ist, begrenzt die tatsächliche Nutzung durch ihn nicht die Schutzwirkung der Marke.
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23. November 2009

„Himalaya-Salz“ nur aus dem Himalaya

Presseinformation des LG Braunschweig vom 16.11.2009 Az.: 9 O 1286/09

Eine irreführende Produktbezeichnung wird nicht dadurch erlaubt, dass sie handelsüblich ist. Auch wenn der Ursprungsort des Produkts relativ gesehen nahe an dem im Namen enthaltenen Ort liegt, wird doch dadurch der Verbraucher unzulässig über den Ursprung getäuscht. Auch die Möglichkeit des Verbrauchers sich einfach zu informieren reicht nicht aus um die Täuschung zu vermeiden.
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13. November 2009

„WM 2010“ nicht FIFA-exklusiv

Pressemitteilung Nr. 232/2009 des BGH zum Urteil I ZR 183/07 vom 12.11.2009

Als Organisator hat die FIFA nicht das alleinige Recht auf jede wirtschaftliche Nutzung von ihr organisierter Sportveranstaltungen. Die Marken und Markennutzung Ferreros, Sammelbildchen ihren Produkten beizulegen, beeinträchtigt die wirtschaftliceh Nutzung auf Seiten der FIFA nicht und führt auch zu keiner Irreführung des Verkehrs.
Die FIFA hat keinen Anspruch auf Markenlöschung gegen Ferrero.
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13. November 2009

Markenrechte erlauben keine übermäßige Einschränkung vergleichender Werbung

Urteil des EuGH vom 12.06.2008, Az.: C-533/06 Wenn ein Mitbewerber im Rahmen zulässiger, vergleichender Werbung ein Zeichen verwendet, das einer eingetragenen Marke ähnlich ist, so kann der Markeninhaber diese Verwendung nicht auf Basis des allgemeinen Markenrechts untersagen, solange keine Verwechslungsgefahr vorliegt.
Im vorliegenden Fall wurden von einem Konkurrenten die bekannten Luftblasen der O2-Werbung in schwarz-weiß verwendet, um ein O2-Angebot mit einem eigenen Angebot des Werbenden zu vergleichen.
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12. November 2009

Markenanmeldung „Das Beste für die Frau“ zurückgewiesen

Beschluss des BPatG vom 10.8.2009, Az.: 27 W (pat) 192/09

"Das Beste für die Frau" ist mangels Unterscheidungskraft nicht als Kennzeichnung für Druckereierzeugnisse und Verlagserzeugnisse (insbesondere Magazine, Zeitschriften,...) geeignet, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.
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30. Oktober 2009

Verwechslungsgefahr: asonor und Adocor

Beschluss des BPatG vom 27.08.2009; Az.: 25 W (pat) 1/09

Beide Marken waren ursprünglich für die selbe Klasse eingetragen. Auch nachdem eine Beschränkung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses von Adocor vorgenommen wurde, veranlasste das DPMA die Löschung von asonor. Das BPatG hat dies nun in seinem Beschluss bestätigt. Zwar räumt es ein, dass sich die Marken aufgrund der Verzeichnisbeschränkung nicht mehr auf identischen Waren begegnen können. Eine durchschnittliche Warenähnlichkeit im Zusammenspiel mit einem ähnlichen klanglichen Gesamteindruck reicht aber bereits aus, um die Verwechslungsgefahr zu bejahen.
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15. Oktober 2009

Unterscheidungskraft von angemeldeten Marken

Beschluss des BPatG vom 29.09.2009, Az.: 25 W (pat) 68/08 Wer eine Marke anmelden will, muss dabei einige Vorschriften beachten. So darf eine Marke keine zu enge Ähnlichkeit zu einer Marke eines anderen Produkts aufweisen. Dabei kommt es für die Beurteilung der Markenähnlichkeit auf den Gesamteindruck der Vergleichsmarken an. Das Maß der Ähnlichkeit der verglichenen Zeichen wird durch Betrachtung von Klang, Schriftbild und dem Bedeutungsgehalt ermittelt.
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