Kein Nachvergütungsanspruch für Elvis Presley
Pressemitteilung Nr. 12/11 des LG München zum Urteil vom 23.11.2011, Az.: 21 O 25511/10
Wir berichteten bereits vor wenigen Wochen, dass Herr Rechts- und Fachanwalt Julian N. Modi, LL.M. von Antenne Bayern zu dem Thema der Nachvergütung für die Erben von Elvis Presely interviewt wurde. Sie klagten vor dem LG München, denn in Anbetracht der im Jahre 1990 verlängerten Schutzfrist für Tonaufnahmen von 25 auf 50 Jahre, sei die damalige Entlohnung Presleys zu niedrig angesetzt.