In streitigen Angelegenheiten zur Lizenzgebühr ist ein Vergleich möglich
Urteil des OLG München vom 02.04.2009, Az.: 29 U 3866/08
Eine Verwertungsgesellschaft hat grundsätzlich die Pflicht, bei Verletzungen von ihr übertragenen Rechten durch Dritte Schadensersatz in Höhe einer angemessenen Lizenzgebühr zu verlangen. Kommt es daraufhin in der streitigen rechtlichen Angelegenheit zu einer Vergleichsvereinbarung in angemessener Höhe, so ist dies für den Rechteinhaber nicht ungünstig. Dabei ist der Grundsatz zu beachten, dass eine Mindestvergütungsregelung erforderlich ist, um Urheber vor einer Entwertung ihrer Rechte zu schützen.