Inhalte mit dem Schlagwort „Verwertungsrechte“

25. Juli 2017

Haftung des Bundeslandes für Urheberrechtsverletzung eines Lehrers

Klassenzimmer
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 09.05.2017, Az.: 11 U 153/16

Ein Bundesland haftet grundsätzlich für die Veröffentlichung einer Zeichnung eines deutschlandweit bekannten Cartoonisten ohne Lizenz durch einen in seinem Dienst stehenden Lehrer. Ein Anspruch auf Schadensersatz und Unterlassung gegen den Lehrer scheidet aus. Das Bundesland allein haftet für die Urheberrechtsverletzung des Lehrers. Für die Schulhomepage, auf welcher der Cartoon von dem verbeamteten Lehrer veröffentlicht wurde, sei das Bundesland als kommunaler Schulträger verantwortlich.

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23. März 2017

Ermittlung und Zuordnung einer einzigen IP-Adresse des Anschlussinhabers reicht nicht

Filesharing mit Kreide an Tafel geschrieben
Urteil des AG Köln vom 15.12.2016, Az.: 148 C 389/16

Zur Ermittlung des Anschlussinhabers reicht die Ermittlung einer einzigen IP-Adresse innerhalb eines Zeitraums von mehreren Stunden, in diesem Fall um 2.39 Uhr und um 9.59 Uhr, nicht aus. Es muss ohne Zweifel nachgewiesen werden können, dass die festgestellte Urheberrechtsverletzung in Form von Filesharing über den Anschlussinhaber erfolgt ist. Dies sei hier nicht eindeutig, da häufig Ermittlungsfehler geschehen können und folglich die IP-Adresse nicht richtig erfasst werden oder dem Internetprovider ein Zuordnungsfehler unterlaufen kann.

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16. Juni 2015

Zurückhaltende Anwendung des Lizenz-Schadensersatzes beim Filesharing

Finger drück auf eine rote Taste auf einer Tastatur mit der Aufschrift "illegaler download".
Urteil des AG Düsseldorf vom 28.04.2015, Az.: C 9342/14

Marktübliche Pauschallizenzen im Falle des Filesharings sind zur Berechnung des Schadensersatzes ungeeignet. Ein privater Filesharer ist bezüglich der Verbreitungshandlung nicht bereichert, da durch die Verbreitung über Filesharing keine direkten Einnahmen erzielt werden und auch keine Möglichkeit besteht, einen Marktvorteil zu erlangen. Zudem befindet sich der Filesharer in einer verbraucherähnlichen Stellung, sodass diesem auch der Schutz vor unangemessener Inanspruchnahme zusteht. Daher ist es geboten, bei Feststellung lediglich einer IP-Adresse auf die vierfache eigene Downloadzeit abzustellen und eine Angemessenheitsprüfung durchzuführen.

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19. Januar 2010

Verfassungsbeschwerde gegen UrhG-Novelle

Beschluss des BVerfG vom 24.11.2009, Az.: 1 BvR 213/08 Eine Verfassungsbeschwerde zweier Filmurheber gegen die am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführer rügten die Neuregelungen in Bezug auf die Einräumung von Rechten an unbekannten Nutzungsarten, wonach der Filmproduzent automatisch die Verwertungsrechte auch für unbekannte Nutzungsarten erwerbe. Das Gericht sah es als nicht erwiesen an, dass die Beschwerdeführer, die bei mehreren Filmproduktionen unter anderem als Regisseure und Drehbuchautoren tätig geworden sind, von den Neuregelungen selbst betroffen sind.
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