Inhalte mit dem Schlagwort „VErzichtserklärung“

20. Oktober 2013

Druckdatenübertragungsverfahren

Urteil des BGH vom 13.08.2013, Az.: X ZR 73/12 a) Im Patentnichtigkeitsverfahren steht es einem sofortigen Anerkenntnis im Sinne von § 93 ZPO gleich, wenn der Patentinhaber in der Klageerwiderung das Schutzrecht nur in eingeschränkter Fassung verteidigt und auf den darüber hinausgehenden Schutz für die Vergangenheit und Zukunft verzichtet. Eine Erklärung des Patentinhabers, er erkenne das gegen den nicht verteidigten Teil des Patents gerichtete Klagebegehren an, ist grundsätzlich als Verzicht in diesem Sinne auszulegen. b) Ein Patentinhaber gibt auch dann Veranlassung zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage, wenn er dem potentiellen Kläger trotz Aufforderung nicht schon vor Klageerhebung eine Rechtsstellung verschafft, die mit derjenigen nach der Nichtigerklärung des Patents vergleichbar ist.
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09. April 2009

Erledigung des Löschungsverfahren durch Verzicht auf die Eintragung einer Marke

Beschluss des BPatG vom 06.04.2009, Az.: 25 W (pat) 3/06

Mit dem Hinweis auf eine fehlerhafte Eintragung einer Marke, wobei davon ausgegangen wird, dass das Amt aus technischen Gründen keine richtige Eintragung vornehmen konnte, geht keine konkludente Verzichtserklärung hinsichtlich der eingetragenen Marke einher. Allenfalls könnte von einem Verzicht unter einer Bedingung gesprochen werden, was aber eine ausdrückliche Verzichtserklärung voraussetzen würde.
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