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25. Februar 2010

Schüler wegen Misshandlungsvideo auf YouTube vom Schulunterricht ausgeschlossen

Pressemitteilung des VG Freiburg vom 17.02.2010, Az.: 2 K 229/10

Filmt ein Schüler Misshandlungen an einem Mitschüler mit seinem Handy, verbreitet dieses Video unter seinen Mitschülern und lädt es auf die Video-Plattform YouTube mit voller Namensnennung der Beteiligten hoch, ist ein zweiwöchiger Ausschluss des filmenden Schülers wegen persönlichkeitsverletzenden Handelns vom Schulunterricht angemessen.
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