Inhalte mit dem Schlagwort „Videoportal“

09. Oktober 2017

Haftung von Videoportalen für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer als Störer

Online-Videorekorder am Laptop
Urteil des OLG Hamburg vom 01.07.2015, Az.: 5 U 87/12

Betreiber von Videoportalen sind in erster Linie nicht verpflichtet, zu überwachen, ob Nutzer die Rechte an den Musiktiteln haben, welche sie in ihren Videoclips über die Plattform der Öffentlichkeit zugänglich machen. Werden die Betreiber jedoch auf konkrete Rechtsverletzungen von Nutzern aufmerksam gemacht, so sind sie verpflichtet, das Video unverzüglich zu sperren. Ob im weiteren Verlauf eine Pflicht ihrerseits besteht, zukünftig weiterer solcher Urheberrechtsverletzungen entgegenzuwirken, ist von den Umständen des jeweiligen Falles abhängig.

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23. April 2012

YouTube vs. GEMA

Pressemitteilung des LG Hamburg vom 20.04.2012, Az.: 312 O 461/10 Das LG Hamburg hat nun im Rechtsstreit zwischen dem Betreiber des Videoportals YouTube und der Verwertungsgesellschaft GEMA entschieden und sich zu den urheberrechtlichen Pflichten von YouTube geäußert. Entgegen der Ansicht der GEMA lehnte das Gericht eine "Täterhaftung" ab, da YouTube die Videos nicht selbst hochlädt und sich auch deren Inhalt nicht zu eigen macht. Allerdings haftet YouTube als „Störer“. YouTube ist verpflichtet die betroffenen Videos unverzüglich nach Kenntnis der Rechtsverletzung zu sperren.
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26. April 2011

Hartplatzhelden triumphieren vor BGH

Urteil des BGH vom 28.10.2010, Az.: I ZR 60/09

a) Die unmittelbare Übernahme des Leistungsergebnisses eines Dritten ist keine Nachahmung im Sinne von § 4 Nr. 9 UWG.
b) Ein Fußballverband, der in seinem Verbandsgebiet zusammen mit den ihm angehörenden Vereinen Amateurfußballspiele (hier: Verbandsligaspiele) durchführt, wird nicht dadurch in unlauterer Weise in einem etwa unmittelbar aus § 3 UWG abzuleitenden ausschließlichen Verwertungsrecht verletzt, dass Filmausschnitte, die einzelne Szenen des Spielgeschehens wiedergeben, auf einem Internetportal veröffentlicht werden.
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