Videoüberwachung des Nachbargrundstückes ist rechtswidrig
Durch Installation einer Videoüberwachungsanlage auf einem Privatgrundstück kann in unzulässiger Weise in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Nachbarn eingegriffen werden, sofern neben dem eigenen Grundstück auch das Grundstück des Nachbarn oder ein gemeinsamer Zugang von der Videokamera erfasst wird.