Zur Zulässigkeit virtueller Todesanzeigen mit Kondolenzfunktion
Die Erstellung "virtueller Grabstätten" im Internet verstößt nicht gegen das Datenschutzrecht und das postmortale Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen, wenn die Daten der Todesanzeige aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen wurden und es sich um wertneutrale Daten ohne wertenden Bezug zur Persönlichkeit des Verstorbenen handelt. Diese Bewertung ändert sich auch nicht dadurch, dass die Daten durch eine Veröffentlichung im Internet einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht und gegebenenfalls auch dauerhaft verfügbar gemacht werden. Einträge in virtuellen Kondolenzbüchern hingegen, die den Eindruck erwecken, der Verstorbene habe eine außereheliche Liebesbeziehung unterhalten, verletzen das allgemeine Persönlichkeitsrechts der Ehegattin und sind unverzüglich zu löschen.