Inhalte mit dem Schlagwort „virtuelles Hausrecht“

27. Juni 2017

6 Monate Kündigungsfrist für einen Internet-Forennutzungsvertrag

Login-Maske für User
Urteil des AG Kerpen vom 10.04.2017, Az.: 102 C 297/16

Für einen Internet-Forennutzungsvertrag finden die Regeln des Dienstvertrages Anwendung, ein solcher kann hierbei ordentlich oder außerordentlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist für die ordentliche Kündigung beträgt in Anlehnung an § 624 S. 2 BGB sechs Monate, die außerordentliche Kündigung setzt eine Abmahnung voraus. Eine Kündigungserklärung liegt dabei in einer Einschränkung der Schreibrechte für einen Nutzer nicht vor.

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23. März 2009

Vermittlung von Flugtickets mittels Screen-Scraping

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 05.03.2009, Az.: 6 U 221/08 Die Vermittlung von Flugtickets durch ein anderes Unternehmen im Wege des sogenannten Screen-Scrapings ist grundsätzlich auch dann rechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Flugunternehmen diesen Vertriebsweg nicht wünscht; insbesondere kann hierin weder eine Verletzung des „virtuellen Hausrechts“ des Flugunternehmens an seiner Internetseite noch ein Verstoß gegen die Datenbankrechte (§ 87 b UrhG) des Flugunternehmens gesehen werden...
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