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07. Dezember 2011

Verstärkte Prüfungspflicht von eBay

Pressemitteilung des HansOLG Hamburg vom 08.11.2011, Az.: 5 U 45/07

Internetauktionshäuser wie eBay, sind verpflichtet die Angebote ihrer Kunden auf etwaige Rechtsverletzungen zu prüfen, wenn die entsprechenden Inserate durch das Internetauktionshaus unterstützt werden, etwa durch die Schaltung von Google-AdWords-Werbung.
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