Urteil des OLG München vom 14.06.2018, Az.: 29 U 732/18
Das Dritte Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes nimmt grundsätzlich lediglich WLAN-Betreiber aus der Störerhaftung für über ihren Internet-Anschluss begangene Urheberrechtsverletzungen, nicht jedoch auch andere Access-Provider wie etwa Telekommunikationsanbieter, die für ihre Kunden Internetanschlüsse bereitstellen. Fehlen für die Inanspruchnahme der Betreiber von Streaming-Plattformen wie KINOX.TO oder der Host-Provider dieser Webseite jegliche Aussichtschancen, kann auch ein Internet-Provider in der Form des Zugangsvermittlers als Störer haften. Im gegenständlichen Fall hat nun Vodafone weiterhin seinen Kunden den Zugang zu der Streaming-Plattform kinox.to und seinen Subdomains zu sperren.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 29.01.2015, Az.: I-6 U 82/14
Die AGB Klausel eines Mobilfunkanbieters (hier Vodafone), welche für die Erstellung und den Versand einer Rechnung in Papierform ein besonderes Entgelt vorsieht, benachteiligt die Kunden in unangemessener Weise und ist daher unwirksam.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 28.05.2015, Az.: I-2 U 4/15
Möchte ein Kunde seinen Telekommunikationsanbieter wechseln, so kann der bestehende Vertrag auch im Rahmen eines vom Kunden ausgefüllten und unterschriebenen Portierungsformulars, welches der künftige Anbieter an den bisherigen übermittelt, gekündigt werden. Kontaktiert der bisherige Anbieter daraufhin den Kunden und vermittelt ihm wahrheitswidrig, dass nur er selbst eine Kündigung des Vertrages vornehmen könne und dokumentiert in dem Gespräch einen auf dieser Aussage beruhenden Widerruf der bereits erfolgten Kündigung, so handelt dieser in wettbewerbswidriger Weise. Ein solches Vorgehen stellt insbesondere dann eine Täuschung des Kunden dar, wenn dieser weiter verdeutlicht, an seinem Vorhaben - den Anbieter zu wechseln - festhalten zu wollen.
Urteil des LG Düsseldorf vom 10.10.2014, Az.: 38 O 25/14
Die Aussage "Alle Spiele der Bundesliga live erleben" für die Bewerbung des Tarifs "SKY für unterwegs" von Vodafone ist irreführend und deshalb unzulässig, wenn das zur Verfügung gestellte Datenvolumen gar nicht ausreicht, um tatsächlich alle Spiele mobil verfolgen zu können und eine vollständige Nutzung des Angebots deshalb nur unter Hinzubuchung von kostenpflichtigem Datenvolumen oder über WLAN möglich ist. Es schadet dabei nicht, dass nach Ausschöpfung des Datenvolumens von 2 Gigabyte die Verbindung nur gedrosselt wurde, da so faktisch eine Liveübertragung unterwegs aufgrund der beschränkten Übertragungsrate nicht möglich ist.
Urteil des LG Düsseldorf vom 19.07.2013, Az.: 39 O 49/12 Nachdem Vodafone Verbraucher mehrfach und nachweislich ohne Einwilligung angerufen hatte, um seine DSL-Produkte zu bewerben, untersagte dies nun das LG Düsseldorf. Diese Art der Werbung sei unlauter. Vodafone müsse eine Einwilligung der Verbraucher nachweisen können - eine bloße, unsubstantiierte Behauptung reiche hierfür nicht aus.
Beschluss des OLG Düsseldorf vom 07.03.2013, Az.: I-20 W 121/12, I-20 W 5/13 Der urheberrechtliche Auskunftsanspruch ist kein ausreichender Grund für ein Kommunikationsunternehmen Verbindungsdaten über die gesetzlichen Pflicht hinaus zu speichern. Vodafone verletzt seine Auskunftspflicht nicht, wenn bestimmte IP-Adress-Daten nicht mehr vorhanden sind und somit auch nicht weitergegeben werden können.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 27.09.2012, Az.: I-6 U 11/12
In den AGB behielt Vodafone sich unter anderem vor, seinen DSL-Kunden im Falle der Nichtverfügbarkeit der bestellten Geschwindigkeit, den Anschluss mit verminderter Bandbreite zur Verfügung zu stellen. Nach Auffassung des OLG Düsseldorf benachteiligt diese Klausel den Kunden jedoch unangemessen, da Vodafone jederzeit auf die verminderte Bandbreite umstellen könnte, und ist deshalb unzulässig. Ebenfalls als unzulässig wurde eine Werbeübermittlungsklausel angesehen, nach der Vodafone dem Kunden Text- oder Bildmitteilungen an Telefon sowie Email- und Postadresse zukommen lassen konnte.
Urteil des AG Neustadt a. Rbge. vom 16.01.2013, Az.: 5 C 675/12 Ein Mobilfunkanbieter kann vom Kunden beanstandete Forderungen nur dann erfolgreich durchsetzen, wenn er binnen der gesetzlichen Frist von 2 Monaten einen technischen Prüfbericht vorlegt. Bleibt dies aus, wird vermutet, dass die Ermittlung des Verbindungsaufkommens fehlerhaft war. Sofern es dem Anbieter sodann nicht gelingt, diese Vermutung zu widerlegen, besteht kein Zahlungsanspruch.
Urteil des AG Tempelhof-Kreuzberg vom 05.09.2012, Az.: 24 C 107/12 Kündigt ein Mobilfunkanbieter dem Kunden wegen Zahlungsrückstands, so steht ihm Schadensersatz für die ursprüngliche Laufzeit zu. Hatte der Kunde jedoch einen Flatrate-Tarif, so sind die ersparten Aufwendungen, welche mindestens 50% betragen, vom Schadensersatz abzuziehen.
Urteil des LG Düsseldorf vom 28.12.2011, Az.: 12 O 501/10
In den AGB des bundesweit bekannten Anbieters von Telekommunikations-dienstleistungen Vodafone findet sich folgende unwirksame Klausel:
„Sollte V...-Internet mit der von mir gewünschten Bandbreite nicht zur Verfügung stehen, möchte ich das von mir ausgewählte Paket inkl. der ausgewählten Sprach-Extras mit der maximal verfügbaren Bandbreite erhalten.“
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