„Von Dermatologen empfohlen“ irreführend
Urteil des OLG Düsseldorf vom 22.11.2011, Az.: I-20 U 110/11
„Die erste permanente Haarfarbe, die von Dermatologen empfohlen wird“, „empfohlen von unabhängigen Dermatologen“, „Von Dermatologen empfohlen“ und „Dermatologically recommended“ stellen wettbewerbswidrige Werbeaussagen eines Kosmetikprodukts dar. Es wird der unzutreffende Eindruck einer schädigungs- und völlig risikolosen Anwendung des Produkts hervorgerufen. Es wird nicht offen gelegt, dass das Produkt lediglich in bestimmten Beziehungen untersucht und als für bestimmte Allergiker besser als frühere Produkte geeignet eingeschätzt wurde.