Ernsthafte Benutzung einer Marke nach RL 89/104/EWG
Urteil des EuGH vom 09.12.2008, Az.: C-442/07
Eine Marke wird nach Art. 12 Abs.1 der Richtlinie 89/104/EWG ernsthaft benutzt, auch wenn sie ohne Gewinnerzielungsabsicht tatsächlich auf dem Markt verwendet wird. Daher kann ein ideeller Verein eine Marke für seine karitativen Zwecke anmelden.
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