Inhalte mit dem Schlagwort „Vorabentscheidungsverfahren“

31. Juli 2023 Top-Urteil

Wie dürfen personenbezogene Daten verarbeitet werden?

Außenfassade des Europäischen Gerichtshof mit Flaggen der Mitgliedsstaaten.
Urteil des EuGH vom 04.07.2023 (Az.: C‑252/21)

Bei einem Verfahren vor dem OLG Hamburg zwischen den "Meta Platforms" und dem Kartellamt über die erlassene Verfügung gegen Meta, die AGB und Nutzungsbedingungen abzuändern, legte das OLG dem EuGH mehrere Vorlagefragen für ein Vorabentscheidungsverfahren vor. Neben weiteren, die Zuständigkeit des Kartellamts betreffenden Fragen, wollte das OLG den Umgang mit personenbezogenen Daten geklärt wissen. Darunter fiel die Frage, ob eine wirksame und vor allem freiwillige Einwilligung in die Nutzung von personenbezogenen Daten bei marktübergreifenden Sozialen-Netzwerken überhaupt möglich ist. Der EuGH urteilte, dass es grundsätzlich möglich ist, eine wirksame, freiwillige Einwilligung abzugeben, dies wird aber an bestimmte Merkmale gebunden, da davon ausgegangen werden kann, dass zwischen den "Meta Platforms" und dem Nutzer ein Ungleichgewicht herrscht. Den Nutzern muss beispielsweise die Möglichkeit gegeben werden, bestimmte Datenverarbeitungsvorgange einzeln zu verbieten. Weiterhin wollte das OLG wissen, ob eine Speicherung der in Art. 9 Abs. 1 DSGVO genannten Daten bei Plattformen, die diese Daten betreffen, über sog. "Facebook-Business-Tools" oder die Einsichtnahme über Cookies oder ähnliche Speicherungsmöglichkeiten bereits als Verarbeitung im Sinne der Norm gesehen werden kann. Art. 9 Abs. 1 DSGVO verbietet grundsätzlich die Verarbeitung der dort genannten personenbezogenen Daten. Diese Frage bejahte der EuGH. Weiterhin bestimmt die DSGVO auch, dass personenbezogene Daten nur verwendet werden dürfen, wenn dies für die Vertragserfüllung notwendig oder zur Wahrung von berechtigtem Interesse ist. Hier fragt das OLG danach, ob sich Meta auf diese Regelung berufen kann, wenn in den AGB und Nutzungsbedingungen geregelt ist, dass für die Nutzung der Meta Plattformen die Verarbeitung dieser Daten notwendig ist. Bezüglich der Notwendigkeit antwortete der EuGH, dass die Verarbeitung der Daten objektiv unerlässlich für die Erfüllung sein muss und nicht lediglich im Vertrag erwähnt sein muss oder bloß nützlich ist. Bezüglich des berechtigten Interesses antwortete der EuGH, dass dies nur gegeben sein kann, wenn der Betreiber angibt, welches Interesse er schützen möchte, wenn die Verarbeitung der Daten nur innerhalb der nötigen Grenzen geschieht und wenn die Interessen des Nutzers am Schutz seiner Grundrechte und Grundfreiheiten das berechtigte Interesse des Betreibers nicht übersteigt.

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18. Juli 2022

EuGH: Wer darf Facebook verklagen?

Würfel mit Paragraphenzeichen und DSGVO Gesetzesbezeichnung auf Tastatur
Urteil des EuGH vom 28.04.2022, Az.: C-319/20

Der EuGH klärte die Frage, ob ein Verband eines Mitgliedstaates der EU Verbraucherinteressen auch vertreten darf, wenn er nicht von einer konkret betroffenen Person dazu aufgefordert wurde. Dabei geht es in erster Linie um den Schutz der Verbraucher bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - also Datenschutz. Im vorliegenden Fall hat die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. gegen Meta Platforms Ireland Limited (Facebook) geklagt, weil die Aufforderung zur Zustimmung personenbezogener Daten bei der Nutzung von Spielen von Drittanbietern auf Facebooks Website, sowie damit einhergehende Zustimmungen zu den AGB´s der Spieleanbieter, eine unlautere Geschäftspraxis darstellten, durch die Verbraucher benachteiligt würden. Der EuGH urteilte, dass der Verband auch dann klagen dürfe, wenn die Möglichkeit besteht, dass eine Person verletzt wurde, ohne dass diese jedoch konkret individualisiert sein muss oder gar den Verband mit der Klage beauftragt wurde. Dies sei insbesondere der Fall, da hierdurch ein stärkerer Verbraucherschutz gewährleistet würde. Potenziellen Datenschutz-Lücken müsse auch dann begegnet werden können, wenn noch niemand konkret diese Verletzung "bemerkt" habe und dann zusätzlich rechtliche Schritte eingeleitet hat. Die Aufgabe der Überprüfung von Datenschutz-Auflagen sollte logischerweise nicht nur den Verbrauchern obliegen, sondern gerade durch dafür vorgesehene Institutionen und Verbände erfolgen können, die über die notwendige Expertise verfügen. Dieser Auffassung folgte auch der EuGH und stellte zudem fest, dass dadurch insbesondere die Daten von Kindern geschützt würden.

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01. April 2022

Lkw-Kartell: Gerichtszuständigkeit bei Schadensersatzklagen geklärt

LKW in Frontalansicht nebeneinander
Urteil des EuGH vom 15.07.2021, Az.: C-30/20

Musste ein Unternehmen wegen Absprachen des europäischen Lkw-Kartells überhöhte Preise bezahlen, so kann es in dem Land auf Schadensersatz klagen, in dem es auch seinen Firmensitz hat. Wurden die Fahrzeuge an mehreren Orten gekauft und gibt es auf nationaler Ebene kein spezielles Gericht für Schadensersatzklagen gegen das Lkw-Kartell, so kann das betroffene Unternehmen das Gericht anrufen, in dessen Bezirk es seinen Sitz hat. Dies entschied der Europäische Gerichtshof.

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28. Oktober 2020 Top-Urteil

Sonderwünsche: EuGH zum Entfallen des Verbraucher-Widerrufsrecht

Gelb markiertes Wort Wiederrufsrecht mit Kugelschreiber daneben.
Urteil des EuGH vom 21.10.2020, Az.: C-529/19

Grundsätzlich steht Verbrauchern ein 14 tägiges Widerrufsrecht zu, wenn sie einen Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen schließen, § 312 g Abs. 1 BGB. Dies ist jedoch nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB dann ausgeschlossen, wenn die Ware den Kundenwünschen entsprechend angepasst oder gar ganz angefertigt wird.

Der EuGH urteilte nun, dass Verbraucher von diesem Widerrufsrecht auch dann kein Gebrauch machen können, wenn die Herstellung bzw. Anpassung der Ware noch gar nicht begonnen hat. Die Richter stützen ihre Annahme darauf, dass die zugrundeliegende Richtlinie allein den Vertragsschluss als vorausgesetztes Ereignis zum Eintritt des Entfallens des Widerrufsrechts benennt.

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09. Oktober 2019 Top-Urteil

Vorabentscheidung: Setzen von Cookies bedarf aktiver Zustimmung des Nutzers

Fotolia_292787149: Junge hält ein Glasbehälter mit Cookies in der Hand und zeigt den Daumen nach oben
Urteil des EuGH vom 01.10.2019, Az.: C‑673/17

In einem vom BGH angeregten Vorabentscheidungsverfahren hat der EuGH klargestellt, dass das Setzen von Cookies eine aktive Zustimmung des Nutzers voraussetzt. Dem Opt-Out-Verfahren, bei dem die Zustimmung durch das Entfernen eines voreingestellten Häkchens aktiv verweigert werden muss, wurde damit eine eindeutige Absage erteilt. Erforderlich ist nämlich, dass die Einwilligung „ohne jeden Zweifel“ erteilt wird - bei einem bereits gesetzten Häkchen kann nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die Voreinstellung überhaupt wahrgenommen und der dazugehörige Text gelesen wurde.

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20. September 2019

Facebook-Fanpage kann vom Netz genommen werden

Ordner mit Beschriftung "BVerwG" neben Paragraphenzeichen
Pressemitteilung des BVerwG vom 11.09.2019, Az.: 6 C 15.18

Die schleswig-holsteinische Datenschutzaufsicht hatte verfügt, dass eine Bildungseinrichtung ihre auf Facebook betriebene Fanpage deaktivieren sollte, da Facebook die Nutzer der Seite nicht gemäß der geltenden Datenschutzrichtlinie über die Nutzung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten unterrichtete und ihnen auch kein Widerspruchsrecht eingeräumt werde. Dagegen hatte die Bildungseinrichtung geklagt, jedoch entschied nach Vorlage der EuGH, dass der Betreiber einer Fanpage für die Verarbeitung der Daten von Facebook mitverantwortlich ist. Auf der Grundlage dieses Urteils entschied das Bundesverwaltungsgericht, das für die Klägerin erfolgreiche Urteil des Oberverwaltungsgerichts aufzuheben und den Fall zur erneuten Entscheidung zurückzugeben. Wenn sich die Datenverarbeitung von Facebook bei Besuch der Fanpage als rechtswidrig erweist, ist die Anordnung zur Deaktivierung der Fanpage verhältnismäßig, da der Betreiberin keine andere Möglichkeiten zur Verfügung stehen die Datenschutzrichtlinie einzuhalten.

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13. September 2019 Top-Urteil

EuGH: Deutsches Leistungsschutzrecht für Verlage nicht anwendbar

Copyright Zeichen mit Richterhammer
Urteil des EuGH vom 12.09.2019, Az.: C-299/17

Die deutsche Regelung, die es Suchmaschinen untersagt, kurze Texte oder Textausschnitte („Snippets“) ohne Genehmigung des Verlegers zu verwenden, ist mangels Übermittlung des Gesetzesentwurfs an die Europäische Kommission nicht anwendbar. §§ 87f und 87g UrhG stellen Vorschriften dar, die einen Dienst der Informationsgesellschaft betreffen und sind somit „technische Vorschriften“ im Sinne des Art. 1 Nr. 11 der EU-Richtlinie 98/34. Der Entwurf solcher Vorschriften muss der Kommission vorgelegt werden, was in Bezug auf §§ 87f und 87g UrhG nicht geschehen ist. Das deutsche Leistungsschutzrecht ist somit nicht anwendbar. Der klagenden VG Media stehen darum Schadensersatzansprüche gegen Google zu. Google hatte beispielsweise Textausschnitte oder Bilder aus den Angeboten ihrer Mitglieder ohne Entrichtung eines Entgelts für deren Anzeige, zum Beispiel im Rahmen von „Google News“, verwendet.

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05. Juni 2019 Top-Urteil

Verbraucherschutz: bei sperrigen Gütern muss der Verkäufer ausrücken

Weißes Partyzelt mit weißer Sitzgarnitur
Urteil des EuGH vom 23.05.2019, Az.: C-52/18

Die Frage, ob in einem konkreten Fall, beim Kauf eines Partyzelts mit Mängeln die Reparatur des Zeltes am Wohnort des Käufers oder am Sitz der Firma zu erfolgen hat, entschied der Europäische Gerichtshof nun zugunsten der Verbraucher.

Demnach komme es zwar immer noch auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an, ist jedoch, der Aufwand des Rücktransports bei dem im Internet bestellten Gut mit so „erheblichen Unannehmlichkeiten“ verbunden, so fällt die Pflicht zur Behebung auf den Verkäufer zurück.

Weiter entschied der EuGH, dass falls der Verkäufer nicht bereit sein sollte, das fünf mal sechs Meter große Zelt abzuholen, er so gegen die vertraglichen Bedingungen verstoße, was wiederum den Verbraucher berechtigt, sofort den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.

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15. Oktober 2018 Top-Urteil

Anzahl von Verkaufsanzeigen nicht allein entscheidend für Einordnung als Gewerbetreibender

Mann beim Onlineshopping am Laptop
Urteil des EuGH vom 04.10.2018, Az.: C-105/17

Die Veröffentlichung mehrerer Verkaufsanzeigen auf einer Online-Handelsplattform stellt nicht automatisch ein mit bestimmten verbraucherschutzrechtlichen Pflichten verbundenes Handeln als „Gewerbetreibender“ dar. Eine Einstufung als Gewerbetreibender kann nur dann erfolgen, wenn der Verkäufer im Rahmen einer gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit handelt. Ob eine Person als gewerblicher Verkäufer auftritt, muss vom Einzelfall abhängig entschieden werden. Anhaltspunkte dafür sind unter anderem, ob der Verkauf planmäßig erfolgt, ob mit dem Verkauf Erwerbszwecke verfolgt werden oder ob der Verkäufer Informationen oder technische Fähigkeiten hinsichtlich der angebotenen Waren besitzt, über die der Verbraucher nicht notwendigerweise verfügt.

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