Inhalte mit dem Schlagwort „Vorauszahlung“

17. Februar 2016

Fluggesellschaft darf vollständige Flugpreiszahlung bei Buchung verlangen

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PM Nr. 41/2016 zum Urteil des BGH vom 16.02.2016, Az.: X ZR 97/14, X ZR 98/14, X ZR 5/15

Allgemeine Geschäftsbedingungen, nach denen der Flugpreis unabhängig vom Zeitpunkt der Buchung bei Vertragsschluss vollständig zur Zahlung fällig ist, stellen keine unangemessene Benachteiligung der Fluggäste dar, unabhängig von der Höhe des Flugpreises oder dem zeitlichen Abstand zwischen Buchung und Flugantritt.

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31. März 2015

Zu Rückzahlungsansprüchen bei einem gekündigten Internet-System-Vertrag

Rechte Hand die mit einem Kugelschreiber Notizen macht während auf dem Blatt ein taschenrechner liegt, und im Hintergrubnd ein Laptop zu sehen ist
Urteil des BGH vom 08.01.2014, Az.: VII ZR 6/14

a) Haben die Parteien eines BGB Werkvertrages Voraus- oder Abschlagszahlungen vereinbart, folgt ein etwaiger Rückzahlungsanspruch aufgrund eines sich nach einer Abrechnung ergebenden Überschusses aus dem Vertrag (im Anschluss an BGH, Urteil vom 22. November 2007- VII ZR 130/06, BauR 2008, 540 = NZBau 2008, 256; Urteil vom 24. Januar 2002 - VII ZR 196/00,BauR 2002, 938 = NZBau 2002, 329).

b) Zur Darlegung eines Anspruchs aus § 649 Satz 2 BGB bei einem vor der Erbringung von Leistungen gekündigten "Internet-System-Vertrag".

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05. September 2014

Keine Vorauszahlung von Mitgliedsgebühren bei Partnerschaftsvermittlungsverträgen

Urteil des OLG Dresden vom 19.08.2014, Az.: 14 U 603/14

Partnerschaftsvermittlungsverträge sind als Dienste höherer Art qualifiziert, wodurch dem Kunden grundsätzlich auch ohne wichtigem Grund das Recht zur fristlosen Kündigung gem. § 627 Abs. 1 BGB zusteht. Regeln die AGB eines Anbieters, dass sich die Laufzeit eines solchen Vertrages automatisch verlängert und im Falle einer Kündigung bereits geleistete Beiträge nicht zurückerstattet werden, sofern nicht der Anbieter die Kündigung zu vertreten hat, ist eine Vorleistungspflicht für die jeweilige gesamte Vertragslaufzeit unzulässig, da eine solche Regelung den Kunden unangemessen benachteiligt.

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