Inhalte mit dem Schlagwort „Voreinstellung“

20. November 2019

Kein automatischer Verlust des Widerrufsrechts bei Klick auf Button

Tastatur mit blauer Taste auf der Widerrufsrecht geschrieben steht
Pressemitteilung zum Urteil des LG Köln vom 21.05.2019, Az.: 31 O 372/17

Bei Videos oder Filmen, die im Google Play Store gekauft werden können besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Wenn man das Produkt jedoch vor dieser zweiwöchigen Frist nutzen wollte, konnte man durch das Klicken auf die Schaltfläche "Kaufen" sein Widerrufsrecht verlieren, was Google nur mit einem kleinen Hinweis neben der Schaltfläche erklärte. Dies verglich das Gericht mit einer Voreinstellung, wie etwa einem vorangekreuzten Kästchen, was die Kunden nicht ausreichend über den Verlust ihres Widerrufsrechts aufklärt und damit rechtswidrig ist. Außerdem muss der Kunde ausdrücklich zustimmen, was durch einen schnellen Klick nicht erfüllt ist. Somit muss Google seine Kunden genauer aufklären und darf die bisherige Praxis nicht fortsetzen.

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23. Februar 2018

Regulierter Roaming-Tarif muss bei Mobilfunkverträgen voreingestellt sein

eine Weltkugel und der Schriftzug "Roaming" auf einem Smartphone, das in Händen gehalten wird
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 20.09.2017, Az.: 2-06 O 263/17

Einen Mobilfunkvertrag mit einer anderen Voreinstellung als den regulierten Roaming-Tarif zu versehen ist nach Art. 6e Abs. 3 Roaming-VO unzulässig. Die Verbraucherschützende Norm beinhaltet für Mobilfunkanbieter die Verpflichtung, den sogenannten regulierten Tarif auf alle bestehenden und neuen Roaming-Kunden automatisch anzuwenden. Andere Roaming-Tarife dürften zwar grundsätzlich angeboten, nicht jedoch voreingestellt werden.

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