Inhalte mit dem Schlagwort „Voreintragung“

18. Februar 2010 Top-Urteil

BPatG: Voreintragungen vergleichbarer Zeichen müssen berücksichtigt werden

Collage aus vielen bunten Buchstaben.
Beschluss des BPatG vom 10.06.2009, Az.: 29 W (pat) 3/06

Das Deutsche Patent- und Markenamt muss bei der Prüfung einer Markenanmeldung Voreintragungen von vergleichbaren Zeichen berücksichtigen. Dies gilt aber nur soweit, wie es sich um tatsächlich ähnliche Voreintragungen handelt. Ein lediglich unsubstantiierter Vortrag des Anmelders zur Vergleichbarkeit lässt dem Amt jedoch weiterhin die Möglichkeit, ohne Berücksichtigung der Voreintragung zu entscheiden. Deshalb empfiehlt es sich bei einer Anmeldung, relevante Voreintragungen mit anzugeben.

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07. Februar 2011

„SUPERgirl“: Anforderung an die Begründung einer Versagung der Markeneintragung

Beschluss des BGH vom 17.08.2010, Az.: I ZB 59/09

Hat die Markenstelle die Eintragung des angemeldeten Zeichens als Marke wegen Fehlens der Unterscheidungskraft versagt, so liegt kein wesentlicher Verfahrensmangel i.S. von § 70 Abs. 3 Nr. 2 MarkenG vor, wenn die Markenstelle dabei zwar Vorbringen des Anmelders zur Eintragung ähnlicher Zeichen berücksichtigt, aber nicht im Einzelnen Gründe für eine differenzierte Beurteilung angegeben und nicht dargelegt hat, dass sie die Voreintragungen für rechtswidrig halte.
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04. Dezember 2009

„Schlank und Fit“ hat keinen Erfolg!

Beschluss des BPatG vom 26.08.2009, Az.: 25 W (pat) 107/09

Die Beschwerde gegen die Versagung der Eintragung der Marke "Schlank und Fit" hatte mangels hinreichender Unterscheidungskraft in der Sache keinen Erfolg. Auch in Zukunft ist daher nicht mit einer Marke "Schlank und Fit" für Tees und ähnliche Produkte zu rechnen, da der angesprochene Verbraucherkreis unter der Bezeichnung nicht etwa eine betriebliche Herkunftskennzeichnung versteht, sondern vielmehr eine werbemäßige Herausstellung der entsprechenden Produkteigenschaft vermuten wird. Darüber hinaus kann auch keine Eintragung deshalb erfolgen, weil bereits vergleichbare Marken eingetragen wurden - es kommt nicht auf Voreintragungen an.
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06. Oktober 2009

Umfassende Vergleichsprüfung bei Markenanmeldung

Beschluss des BPatG vom 05.08.2009, Az.: 29 W (pat) 125/05

Das deutsche Patent- und Markenamt ist verpflichtet, bei der Prüfung einer Anmeldung die zu ähnlichen Anmeldungen ergangenen Entscheidungen zu berücksichtigen. Dabei sind die Gründe für eine unterschiedliche Beurteilung mitzuteilen und ggfs. für rechtswidrig gehaltene Voreintragungen als solche zu benennen. Zu beachten ist, dass Voreintragungen dennoch keine Bindungswirkung für die mit ihr verglichene Anmeldung entfalten können.
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16. April 2009

Anspruch auf Eintragung durch vergleichbare Voreintragungen

Beschluss des BPatG vom 10.03.2009, Az.: 27 W (pat) 133/08

Die Entscheidung über die Eintragungsfähigkeit einer Marke ist eine Rechtsfrage, gerade keine Ermessensfrage. Daher führt eine Voreintragung ähnlicher Marken, auch mit Blick auf den Gleichheitssatz, nicht zu einer Selbstbindung der eintragenden Stellen.
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