Inhalte mit dem Schlagwort „Vorlagefrage“

11. Januar 2024 Top-Urteil

Metall auf Metall V: Sample vielleicht doch ein „Pastiche“?

Kopfhörer mit Handy und laufender Musik
Vorlage des BGH an den EuGH vom 14.09.2023, Az.: I ZR 74/22

Der Urheberrechtsstreit um das Sample von "Metall auf Metall" beschäftigt den BGH schon seit vielen Jahren. Nun wurde das Verfahren ausgesetzt: denn es könnte sich bei dem Sample um ein Pastiche handeln, eine gewollte Anspielung an ein bereits existierendes Werk. Ob dies wirklich zutrifft, legt der BGH dem EuGH als Vorlagefrage vor. Bejaht dieser die Pastiche, könnte das Sample letztlich rechtmäßig sein.

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01. Juni 2023 Top-Urteil

Jetzt doch Ansprüche wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen?!

Auspuff eines Autos
Urteil des EuGH vom 21.03.2023, Az.: C-100/21

Nach langem hin- und her hat der EuGH nun überraschend entschieden: der Schadensersatz gegen Automobilhersteller wegen der Verwendung von Abschalteinrichtungen darf nicht auf null hinauslaufen. Es bleibt abzuwarten, wie die deutschen Gerichte auf diese Entscheidung reagieren; Betroffene dürfen also wieder hoffen.

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27. November 2020 Top-Urteil

Keine Haftungserleichterung für Banken in Bezug auf kontaktloses Zahlen ohne PIN

Frau bezahlt mit Kreditkarte
Urteil des EuGH vom 11.11.2020, Az.: C-287/19

Beim Verlust einer Bankkarte mit kontaktloser Bezahlfunktion trägt der Kunde nicht das Risiko für unautorisierte Zahlungsvorgänge, die getätigt werden, nachdem er das Abhandenkommen der Karte bei der Bank gemeldet hat. Die Bank könne in ihren AGB ihre Haftung für nicht autorisierte Zahlungen nicht ausschließen, indem sie vorgibt, dass es technisch unmöglich sei, die sogenannte Nahfeldkommunikationsfunktion (NFC-Funktion) für das kontaktlose Zahlen von Kleinbeträgen bis zur Grenze von 25 Euro ohne PIN-Eingabe zu sperren. Der Kunde müsse den Verlust oder die missbräuchliche Verwendung der Karte unverzüglich und kostenlos der Bank melden können. Nach dieser Meldung dürften keine finanziellen Folgen für den Kunden entstehen - es sei denn, er hat in betrügerischer Absicht gehandelt.

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11. August 2020 Top-Urteil

Löschungsanspruch gegen Google: „Recht auf Vergessenwerden“ erfordert Einzelfallprüfung

Such-Funktion am Laptop
Pressemitteilung Nr. 95/2020 zu den Urteilen des BGH vom 27.07.2020, Az.: VI ZR 405/18, VI ZR 476/18

Der Bundesgerichtshof hat am 27.07.2020 zwei Entscheidungen zum „Recht auf Vergessenwerden“ gefällt, das in beiden Fällen gegen den Suchmaschinenbetreiber Google geltend gemacht wurde. Die Kläger waren in der Vergangenheit wegen ihrer geschäftlichen Tätigkeit Gegenstand negativer Berichterstattung geworden und wollten erreichen, dass die Presseartikel in der Trefferliste der Suchmaschine nicht mehr auftauchen. Im ersten Fall wurde die Klage abgewiesen: Auch nach der neuen Datenschutzgrundverordnung gebe es kein unbeschränktes Recht auf Vergessenwerden gegenüber Google. Vielmehr sei für den Auslistungsanspruch nach Art. 17 Abs. 1 DSGVO im Einzelfall eine umfassende Grundrechtsabwägung vorzunehmen. Im zweiten Fall wurde das Verfahren ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof zwei Vorlagefragen gestellt, um den Fall anschließend zu entscheiden.

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22. Juli 2020

YouTube gibt keine Telefonnummern und E-Mail-Adressen weiter

AdobeStock_247048641;247048641; Computer mit geöffneten Videoplayer.
Urteil des EuGH vom 09.07.2020, Az.: C-264/19

YouTube ist nicht verpflichtet, Auskunft über Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder IP-Adressen von Nutzern, die auf dessen Plattform Urheberrechte verletzen, zu erteilen. Die Constantin Filmverleih GmbH klagte, nachdem vollständige Filme kostenlos auf YouTube einsehbar waren, gemäß § 101 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1 UrhG auf Auskunft der Adressen solcher Nutzer, die die Filme auf der Plattform hochgeladen haben. Der EuGH urteilte nun, auf Vorlagefrage des BGH hin, dass unter den Begriff der "Adresse", der sich wiederum aus Art. 8 Abs. 2 a der Richtlinie 2004/48/EG ergibt und zur Auslegung des § 101 UrhG herangezogen wird, lediglich Informationen über die postalische Anschrift, nicht jedoch Telefonnummern, E-Mail- oder IP-Adressen fallen.

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14. April 2020 Top-Urteil

Amazon Marketplace: Bloße Lagerung von markenrechtsverletzenden Waren stellt keine Markenrechtsverletzung dar

Copyright Zeichen
Urteil des EuGH vom 02.04.2020, Az.: C-567/18

Die bloße Lagerung von markenrechtsverletzenden Waren durch Amazon im Rahmen des Online-Marktplatzes "Amazon-Marketplace" stellt keine Markenrechtsverletzung durch Amazon dar. Ein Unternehmen, das Waren für einen Drittanbieter ohne Kenntnis von der Markenrechtsverletzung lagere, benutze die Marke nicht selbst, wenn es nicht wie der Verkäufer das Ziel verfolge, die Waren zum Verkauf anzubieten oder in den Verkehr zu bringen. Amazon hafte deshalb nicht für das markenrechtswidrige Angebot von nachgeahmten Davidoff-Parfums, solange keine Kenntnis davon besteht, dass markenverletzende Ware eingelagert worden ist. Das Unternehmen habe die Waren weder zum Verkauf angeboten noch in den Verkehr gebracht, und damit die Marke Davidoff nicht selbst benutzt.

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03. April 2020

Weiterverkauf „gebrauchter“ E-Books über eine Website bedarf der Erlaubnis des Urhebers

E-Book Reader in Bücherregal
Urteil des EuGH vom 19.12.2019, Az.: C-263/18

Die Überlassung eines bereits gelesenen E-Books an die Öffentlichkeit zur dauerhaften Nutzung durch Herunterladen fällt unter den Begriff der „öffentlichen Wiedergabe“ der Richtlinie 2001/29. Deshalb ist der Weiterverkauf gebrauchter E-Books über eine Website nur mit der Zustimmung des Urhebers beziehungsweise des Rechtsinhabers zulässig. Eine niederländische Verlagsgesellschaft hatte auf ihrer Website E-Books für Mitglieder eines von ihr gegründeten „Leseklubs“ zugänglich gemacht. Dies stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Der Begriff der „öffentlichen Wiedergabe“ sei im weiten Sinne zu verstehen, sodass er jegliche Wiedergabe an die Öffentlichkeit umfasst und damit auch jegliche entsprechende drahtgebundene oder drahtlose öffentliche Übertragung oder Weiterverbreitung eines Werks erfasst.

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28. Oktober 2019 Top-Urteil

Bundesverwaltungsgerich ruft EuGH an: Ist die deutsche Vorratsdatenspeicherung mit Unionsrecht vereinbar?

Paragraphen-Zeichen inmitten eines Binärcodes
Pressemitteilung Nr. 66/2019 des BVerwG zum Beschluss vom 25.09.2019, Az.: 6 C 13.18

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dem EuGH eine Frage zur Vereinbarkeit der Regelung des § 113a Abs. 1 i.V.m. § 113b TKG zur Vorratsdatenspeicherung mit der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (Richtlinie 2002/58/EG) vorzulegen. Für Telekommunikationsdienstleister ergibt sich daraus die Pflicht, verschiedenste Telekommunikationsverkehrsdaten ihrer Kunden für eine Dauer von zehn Wochen zu speichern. Problematisch in diesem Zusammenhang ist, dass Art. 5 der Richtlinie im Grundsatz die Vertraulichkeit der Kommunikation garantiert. Entscheidend ist nun, ob nach EuGH-Sicht die Erlaubnisnorm des Art. 15 der Richtlinie eingreift. Dieser sieht etwa aus Gründen der nationalen Sicherheit einen Rechtfertigungstatbestand vor.

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14. Oktober 2019

Facebook muss rechtswidrige sowie wort- und sinngleiche Inhalte weltweit entfernen oder sperren

Hasskommentare an Laptop
Urteil des EuGH vom 03.10.2019, Az.: C-18/18

Ein Hosting-Anbieter wie Facebook kann gerichtlich verpflichtet werden, mit einem zuvor für rechtswidrig erklärten Kommentar auch wort- und sinngleiche Kommentare zu entfernen oder zu sperren. Nach der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr ist ein Hosting-Anbieter wie Facebook zwar nicht für einen Inhalt verantwortlich, wenn er keine Kenntnis von ihrem rechtswidrigen Charakter hat oder wenn er unverzüglich tätig wird, sobald er davon Kenntnis erlangt. Diese unionsrechtlichen Vorgaben schließen jedoch nicht aus, dass einem Hosting-Anbieter aufgegeben wird, eine Rechtsverletzung abzustellen oder zu verhindern. Facebook kann demnach auch verpflichtet werden, ehrverletzende Kommentare sogar weltweit zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren.

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11. Oktober 2019

EuGH: Müssen Suchmaschinen sensible Daten löschen?

Hand hält Zettel mit Aufschrift sensible Daten, im Hintergrund ist ein Totenkopf
Urteil des EuGH vom 24.09.2019, Az.: C-136/17

Wer bei der Suche nach seinem Namen sensible Daten oder Informationen findet, kann bei der jeweiligen Suchmaschine die Löschung dieser Links beantragen. Allerdings entschied der Europäische Gerichtshof nun, dass dieser Anspruch nicht allumfassend ist. Im vorliegenden Fall geht es um Links zu Informationen zur Religionszugehörigkeit oder zu früheren Sexualverbrechen.

Gleichzeitig hatte das Gericht noch in einer Sache entschieden, in der es um eine weltweite Löschung sensibler Daten in sämtlichen Suchmaschinen ging (Rechtssache C-507/17). Aber auch hier setzte der EuGH das "Recht auf Vergessenwerden" in Schranken.

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