Wirksamkeit der AGB-Klausel einer Fluggesellschaft für vollständige Vorleistung
Fluggesellschaften dürfen eine Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwenden, nach der die vollständige Zahlung des Flugpreises sofort nach Buchung in voller Höhe fällig wird, da das berechtigte Interesse der Fluggesellschaften an dieser Regelung das Interesse der Reisenden überwiegt.