Übertragung einer Marke während eines anhängigen Prozesses
Die Übertragung einer Marke durch den Kläger während eines Markenverletzungsprozesses ist zulässig. Darin liegt eine Veräußerung oder Abtretung der streitbefangenen Sache im Sinne von § 265 ZPO, welche von der Rechtshängigkeit des Anspruchs nicht gehindert wird. Zudem ist in der Verwendung eines Vornamens als Modellbezeichnung für ein Kleidungsstück in der Regel eine markenmäßige Benutzung zu erkennen.