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04. Januar 2010 Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 02.12.2009, Az.: 11 S 32.09 Ein Webhosting-Unternehmen, das für Unternehmen und Privatpersonen Speicherplatz auf Webservern zur Verfügung stellt, ist nicht dazu verpflichtet, für eine Vorratsdatenspeicherung zu sorgen. Das Gericht kam zu dieser Entscheidung, da die Antragstellerin im vorliegenden Fall ihren Kunden die Einrichtung und Verwaltung eines Email-Postfachs lediglich erleichterte und nicht selbst als Anbieterin von Telekommunikationsdiensten nach § 113 a TKG anzusehen ist, sie also auch nicht die Pflicht der Vorratsdatenspeicherung trifft.
Weiterlesen 15. Dezember 2009 Beschluss des OVG NRW vom 02.11.2009, Az.: 13 B 1392/09
Telekommunikationsdienstleister müssen bis zur abschließenden verfassungs- und europarechtlichen Klärung der Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung vorerst weiterhin entsprechende Informationen speichern. Es müsse zwischen dem öffentlichen Vollzugsinteresse und dem privaten Aussetzungsinteresse der Datenerhebung abgewogen werden. Diese fällt in der Regel zuungunsten der Provider aus, da der Schaden sich durch technischen Mehraufwand in Bezug auf die Datenspeicherung in Grenzen hält. Außerdem könne der Schaden im Falle der Nichtigkeit der Ermächtigungsgrundlage im Wege der Staatshaftung problemlos ersetzt werden.
Weiterlesen 08. Dezember 2009 Pressemitteilung Nr. 27/09 zu den Beschlüssen des OVG Berlin-Brandenburg vom 07.12.2009, Az.: 11 S 81.08, 8.09, 9.09, 10.09 und 32.09
In mehreren Beschwerdeverfahren entschied nun das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, dass größere Unternehmen zur Vorhaltung der Daten auf eigene Kosten verpflichtet sind. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte zuvor den Anträgen der Telekommunikationsunternehmen wegen grundrechtswidriger Übertragung nicht unerheblicher Kosten für öffentliche Aufgaben stattgegeben und somit deren Verpflichtung zur Umsetzung der gesetzlichen Regelung vorläufig ausgesetzt.
Weiterlesen 11. Februar 2009 Pressemitteilung Nr. 11/09 des EuGH zum Urteil vom 10.02.2009, Az. C-301/06 Die Richter des europäischen Gerichtshofs haben in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Art. 95 EG, der den Erlass von Maßnahmen erlaubt, die die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Gegenstand haben, die geeignete Rechtsgrundlage für die den Betreibern auferlegte Verpflichtung sei, die Daten für einen bestimmten Zeitraum auf Vorrat zu speichern.
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