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14. Juni 2011

eBay-Auktion darf bei Diebstahl des Artikels vorzeitig beendet werden

Pressemitteilung Nr. 101/2011 des BGH vom 08.06.2011, Az.: VIII ZR 305/10

Wird ein im Rahmen einer Auktion bei eBay zum Verkauf angebotener Artikel nach Einstellen der Auktion gestohlen, darf der Verkäufer entsprechend den AGB von eBay die Auktion vorzeitig beenden. Der Diebstahl der Ware stellt einen rechtfertigenden Grund für das Beenden dar.
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