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14. Januar 2014

Unzulässiges Beenden einer eBay-Auktion bei bloßem Verdacht einer Beschädigung

Urteil des AG Offenbach vom 17.12.2013, Az.: 38 C 329/13

Eine eBay-Auktion kann dann nicht vorzeitig beendet werden, wenn der bloße Verdacht besteht, dass die Sache möglicherweise beschädigt ist. Ein Beenden ist besonders dann unzulässig, wenn der Verdacht bereits vor Einstellen des Angebotes existent ist. Demnach kommt bei einer solchen Beendigung ein wirksamer Vertrag zwischen dem Anbieter und dem im Zeitpunkt der Beendigung Höchstbietenden zu Stande. Ein vorzeitiger Abbruch wäre dann wirksam, wenn der Artikel während der Angebotsdauer ohne das Verschulden des Verkäufers beschädigt wird oder verloren geht.

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