Kommunale Wählergemeinschaft ist kein Presse-Unternehmen i.S.d. RStV
Urteil des Bayerischen VGH vom 25.03.2015, Az.: 5 B 14.2164
WeiterlesenBei einer Wählergemeinschaft in der Form eines eingetragenen Vereins handelt es sich nicht um ein Unternehmen der Presse gemäß § 41 BDSG i.V.m. § 57 RStV.