Hinweispflicht des Mobilfunkanbieters auf hohe anfallende Kosten bei Nutzung des Internets auf Handy
Urteil des LG Münster vom 18.01.2011, Az.: 06 S 93/10
Ein Mobilfunkanbieter muss den Kunden auf die Gefahr von hohen anfallenden Kosten durch die Nutzung von WAP- und Internetverbindungen mit seinem Mobiltelefon und die damit einhergehenden Vorzüge einer Datenflatrate hinweisen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Mobilfunkanbieter seine Handys bereits mit einer Navigationssoftware ausliefert, bei der im erheblichen Umfang Datenverkehr entstehen kann.