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15. Dezember 2015

Die Wappenumrisse des FC Barcelona sind als Marke nicht eintragungsfähig

Beispielhaftes Logo eines Fußballclubs, blaues Emblem auf dem ein Fusball zu sehen ist, so wie die Jahreszahl "1874" und der Schriftzug "Soccer Club"
Pressemitteilung Nr. 144/15 zum Urteil des EuG vom 10.12.2015, Az.: T-615/14

Ein Bildzeichen, das aus den Umrissen des Wappens des FC Barcelona besteht, kann nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden, da es keine hervorstechenden Elemente enthält. Damit ist es demnach nicht als Herkunftshinweis geeignet. Ferner werden Wappen im Geschäftsleben regelmäßig lediglich als Dekoration verwendet, ihnen kommt daher grundsätzlich keine markenrechtliche Funktion zu.

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