Inhalte mit dem Schlagwort „Waren“

04. Januar 2010

Einwilligung zur Vernichtung

Urteil des LG Hamburg vom 30.04.2009, Az.: 315 O 72/08 Werden Waren lediglich mit dem Ziel der Durchfuhr nach Deutschland gebracht und nicht um hierzuland in den Verkehr gebracht zu werden, begründet das noch keine Patentverletzung in Deutschland und somit auch keinen Anspruch auf Vernichtung der Waren nach dem Patentgesetz. Da aber auch bei einer Durchfuhr ins Ausland Schutzrechte der hier ansäßigen Waren beeinträchtigt werden, spachen die Richter der am LG Hamburg der Klägerin nach den allgemeinen Regeln der Unterlassung des § 1004 BGB einen Anspruch auf Einwilligung zur Vernichtung der Waren zu.
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27. August 2009

Grundpreis erst in Artikelbeschreibung unzulässig

Urteil des BGH vom 26.02.2009, Az.: I ZR 163/06 Bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, muss der Grundpreis je Mengeneinheit in unmittelbarer Nähe des Endpreises angegeben werden (z.B. Preis je 100 g). Nach neuester Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist es bei Angeboten im Internet nicht ausreichend, wenn mit dem Kaufpreis für eine Ware geworben wird, der Grundpreis jedoch erst in der allgemeinen Produktbeschreibung erwähnt wird, die erst bei Anklicken des jeweiligen Produkts erscheint.
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26. Juni 2009

Cartier à la eBay

Urteil des BGH vom 04.12.2008, Az.: I ZR 3/06

a) Ob ein Anbieter von Waren auf einer Internet-Plattform im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich handelt, ist aufgrund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen. Dazu können wiederholte, gleichartige Angebote, gegebenenfalls auch von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, häufige sogenannte Feedbacks und Verkaufsaktivitäten für Dritte rechnen.

b) Die Wendung "à la Cartier" ist eine unlautere vergleichende Werbung. (...)

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14. Mai 2009

Mit Ranzen spielt man nicht

Beschluss des BPatG vom 30.03.2009, Az.: 27 W (pat) 127/08

Handelt es sich bei der einzutragenden Marke um keinen feststehenden Begriff, ist es ausreichend, wenn der Durchschnittsverbraucher die Wortbestandteile eindeutig einer Bestimmung zuordnen kann. Die Marke ist deshalb nicht eintragungsfähig. Ausgenommen sind Waren, die durch die Marke nicht ironisch oder scherzhaft benannt werden und sich dennoch in einem weiten Kontext zu den verwehrten Waren befinden.

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