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07. Februar 2017

Markenschutz von quadratischen Schokoladentafelverpackungen

Quadratische Schokoladentafel
Beschluss des BPatG vom 04.11.2016, Az.: 25 W (pat) 78/14

In einem markenrechtlichen Löschungsverfahren können nicht nur Warenformen, sondern auch Warenverpackungsformen auf Schutzhindernisse überprüft werden. Das gilt nicht nur für notwendige Verpackungen, sondern auch für sog. Warenumverpackungen, die die Form der Ware deutlich erkennen lassen. Im Hinblick auf die beanspruchte Ware „Tafelschokolade“ ist eine dreidimensionale, quadratische Verpackungsgestaltung gem. § 3 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG nicht markenfähig und deshalb zu löschen.

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