Internetverbot greift bei Internet-Lottovermittlung nicht
Urteil des OLG Koblenz vom 23.09.2009, Az.: 1 U 349/09
Aufgrund bestehender Zweifel bei der Frage der Vereinbarkeit von § 4 Abs. 4 GlüStV mit Art. 49 EG-Vertrag kann man bei einem "Internet- Lottovermittlungs- Geschäftsbesorgungsvertrag" nicht auf Beendigung durch Wegfall der Geschäftsgrundlage schließen.