Kein „WEIHNACHTS-ZAUBER“ bei Lindt
Beschluss des BPatG vom 29.10.2009, Az.: 25 W (pat) 72/09
Das Bundespatentgericht entschied, dass die Wortmarke "WEIHNACHTS-ZAUBER", welche in erster Linie die besondere Ausstrahlung und Atmosphäre von Weihnachtsmärkten beschreibt, mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig ist. Der Bestandteil "WEIHNACHTS" weist einen engen Bezug zu Schokoladenwaren mit weihnachtstypischen Geschmacksrichtungen auf. Die Verbindung mit dem Bestandteil "ZAUBER" stellt laut BPatG lediglich eine werbeübliche Anpreisung, und damit keine Wortneuschöpfung, dar.