„weiss von schwarz“ vs. „schwarz-weiss“
Beschluss des BPatG vom 10.08.2011, Az.: 26 W (pat) 111/10 Zwischen der Marke „weiss von schwarz“ und der Marke „schwarz-weiss“ besteht keine Verwechslungsgefahr. Im Besonderen besteht keine Gefahr einer Verwechslung in Folge einer unbewussten Rotation der Wortbestandteile, da dem Verkehr die verwendete Reihenfolge der Wortbestandteile „schwarz- weiß“ als feststehender Ausdruck aus einer Vielzahl von Formulierungen bekannt ist („Schwarz-Weiß-Foto, Schwarz-Weiß-Fernseher“ und „Schwarz-Weiß-Aufnahme“, „Schwarz auf Weiß“).
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