Weiterleitung von Phishing-Geldern
Urteil des LG Itzehoe vom 04.11.2010, Az.: 7 O 16/10
Wer Phishing-Gelder weiterleitet macht sich gegenüber dem Geschädigten schadensersatzpflichtig. Voraussetzung hierfür ist ein Verschulden. Das ist zu verneinen, wenn vieles dafür spricht, dass der Betroffene naiv aber gutgläubig ein vermeintlich ordnungsgemäßes Geschäft gefördert hat.