Fehlende Unterscheidungskraft bei „Richard Wagner – Barren“
Mangels Unterscheidungskraft ist die Bezeichnung „Richard Wagner – Barren“ nicht eintragungsfähig. Die Marke setzt sich aus dem Namen einer weltberühmten Persönlichkeit der Zeit- und Musikgeschichte und dem Begriff Barren, der für eine bestimmte Produktform steht, zusammen. Mit den in Deutschland stattfindenden Großveranstaltungen wie die Richard-Wagner-Festspiele in Bayreuth werden die angesprochenen Verkehrskreise die beanspruchten Waren ohne weiteres als Hinweis auf eine Veranstaltung sehen.