Beschlagnahmung eines Notebooks
Zur Beschlagnahmung eines - zu einer Straftat verwendeten - Laptops, muss das Gericht vorher im Rahmen einer zwingenden Verhältnismäßigkeitsprüfung ermitteln, ob nicht auch eine weniger einschneidende Maßnahme in Betracht kommt, wenn das Ziel der Einziehung auch dadurch erreicht werden kann.