Inhalte mit dem Schlagwort „Werbeanzeige“

29. November 2021 Top-Urteil

„Inbox Advertising“: Nur mit Einwilligung der Nutzer

Laptop mit E-Mail-Symbol
Urteil des EuGH vom 25.11.2021, Az.: C-102/20

Der EuGH hat entschieden, dass das sogenannte „Inbox Advertising“ als Nachricht zur Direktwerbung einzustufen ist, weshalb eine Einwilligung der betreffenden Nutzer notwendig ist. Beim „Inbox Advertising“ werden den Nutzern Werbeeinblendungen in ihren privaten E-Mail-Postfächern angezeigt. Die Werbeanzeigen erscheinen in der Liste der E-Mails der Nutzer und unterscheiden sich optisch von diesen nur dadurch, dass das Datum durch die Angabe „Anzeige“ ersetzt wird, dass kein Absender angezeigt wird und der Text grau hinterlegt ist. Ob im konkreten Fall tatsächlich eine Einwilligung der Nutzer vorlag, muss nun der BGH klären.

Weiterlesen mehr Top-Urteile
05. November 2021

Zitieren ohne Zustimmung – im Einzelfall zulässig!

Arzt verschränkt Arme in weißem Kittel
Pressemitteilung Nr. 17/21 des OLG Köln zum Urteil vom 28.10.2021, Az.: 15 U 230/20

Eine Werbeanzeige für ein Medizinprodukt gegen das Reizdarmsyndrom enthielt öffentliche Aussagen eines Arztes zur Behandlung der Krankheit. Dies sei zulässig, so das OLG Köln – auch ohne die Zustimmung des Mediziners. Denn es sei nicht erkennbar, dass der Kläger als Person unter Ausnutzung eines eigenen Werbewertes für die Anpreisung des Produkts vermarktet worden sei. Auch wurde seine fachliche Kompetenz nicht auf das Produkt übertragen. Die Revision zum BGH wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen.

Weiterlesen
20. August 2021

Wann ist es einem Unternehmen gestattet mit „jahrelanger Erfahrung“ zu werben?

Ein blauer Orden mit der Aufschrift geprüfte Qualität
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 25.03.2021, Az.: 6 U 212/19

Wirbt ein Unternehmen mit "jahrelanger Erfahrung", so muss eine wirtschaftliche Fortdauer bestehen. Diese liegt dann vor, wenn trotz Änderungen das frühere Unternehmen dem heutigen noch wesensgleich ist und der Verkehrskreis das auch erkennen kann. In dem Fall einer Werbung für Whirlpools entschied das OLG, dass für den Verkehrskreis erkennbar sei, dass mit der Werbung der Tochtergesellschaft mit "jahrelanger Erfahrung" die Erfahrung der Muttergesellschaft gemeint sei und die Werbung deshalb zulässig sei.

Weiterlesen
28. Januar 2019

Vorenthaltene Informationen und Wettbewerbsverletzung an Jogginghosen

Mutter und Tocher in der Yoga-Position Lotussitz
Urteil des BGH vom 31.10.2018, Az.: I ZR 73/17

a) Eine auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und damit abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffs beschränkte Zulassung der Revision ist zulässig und damit wirksam, wenn der von dieser Beschränkung betroffene Teil des Streits im Zeitpunkt der Zulassung der Revision in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht unabhängig vom übrigen Prozessstoff beurteilt werden und auch nach einer möglichen Zurückverweisung der Sache kein Widerspruch zum unanfechtbaren Teil des Streitstoffs auftreten kann. Dabei muss es sich nicht um einen eigenen Streitgegenstand handeln und muss auch der betroffene Teil des Streitstoffs auf der Ebene der Berufungsinstanz nicht teilurteilsfähig sein.

b) Besteht ein Verstoß gegen eine Marktverhaltensregelung darin, dass dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthalten wird, ist er nur dann spürbar im Sinne des § 3a UWG, wenn der Verbraucher die ihm vorenthaltene wesentliche Information je nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen, und deren Vorenthalten geeignet ist, ihn zu einer andernfalls nicht getroffenen geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen. Den Unternehmer, der geltend macht, dass der Verbraucher eine ihm vorenthaltene wesentliche Information für eine Kaufentscheidung nicht benötigt und dass das Vorenthalten der Information ihn nicht zu einer anderen Kaufentscheidung veranlassen kann, trifft insoweit eine sekundäre Darlegungslast.

c) Wendet sich der Gläubiger in einer Abmahnung gegen ein konkret umschriebenes Verhalten wie etwa eine bestimmte Werbeanzeige, das er unter mehreren Gesichtspunkten als wettbewerbswidrig beanstandet, sind die Kosten für die Abmahnung grundsätzlich bereits dann in vollem Umfang ersatzfähig, wenn sich der Anspruch unter einem der genannten Gesichtspunkte als begründet erweist. Anders kann es sich verhalten, wenn die Auslegung der Abmahnung, zu deren Auslegung eine dieser beigefügte, vom Gläubiger vorformulierte Unterlassungserklärung herangezogen werden kann, ergibt, dass der Gläubiger die einzelnen Beanstandungen zum Gegenstand gesonderter Angriffe macht, wie etwa dann, wenn er im Hinblick auf verschiedene Werbeaussagen in einer Werbeanzeige gesonderte Unterlassungsansprüche geltend macht. In einem solchen Fall ist die Abmahnung nur insoweit berechtigt und sind die Kosten der Abmahnung einem Mitbewerber nur insoweit zu ersetzen, wie die einzelnen Beanstandungen begründet sind.

Weiterlesen
29. Juni 2018

Rechtliche Einordnung: Werbeanzeige auf Webseiten

Buchstaben für den Buchdruck des Wortes "Marketing"
Urteil des BGH vom 22.03.2018, Az.: VII ZR 71/17

a) Ein Vertrag über die Platzierung einer elektronischen Werbeanzeige unter einer Domain ist rechtlich als Werkvertrag zu qualifizieren.

b) Vertragliche Regelungen, wie die Werbewirksamkeit der in Auftrag gegebenen Werbeanzeige im konkreten Fall erreicht werden kann, gehören - vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung der Vertragsparteien - nicht zum wesentlichen Inhalt eines Vertrags, der auf die Platzierung einer elektronischen Werbeanzeige unter einer konkret bezeichneten Domain gerichtet ist.

Weiterlesen
12. Juni 2018

„30% Rabatt auf fast alles“ irreführend, sofern zahlreiche Waren und Hersteller ausgeschlossen sind

Sofa/Couch bzw. Möbel unter einem Screen mit "-30%"
Pressemitteilung zum Urteil des OLG Köln vom 20.04.2018, Az.: 6 U 153/17

Wirbt ein Möbelhaus mit einem „Rabatt von 30% auf fast alles“, so ist dies irreführend, sofern in diesem Zusammenhang suggeriert wird, dass sämtliche Produkte davon umfasst sind. Sind aber in einer zusätzlichen Anmerkung als Ausnahmen von der Rabattaktion neben reduzierter Ware auch 40 Hersteller angeführt, handelt es sich dann um eine unwahre Angabe. Damit seien die Angaben in der Blickfangwerbung als objektiv falsch anzusehen, wobei eine solche sog. „dreiste Lüge“ auch nicht durch die zusätzliche Anmerkung entkräftet werden könne.

Weiterlesen
12. Juni 2018 Kommentar

Vereinbarung hinsichtlich einer Werbeanzeige unter einer bestimmten Domain stellt grundsätzlich wirksamen Werkvertrag dar

Icons mit Schraubenschlüssel, Tablet, Zettel mit $-Symbol und Symbol für Weltkugel
Kommentar zum Urteil des BGH vom 22.03.2018, Az.: VII ZR 71/17

Nicht jede Domain eignet sich dafür, um auf ihr eine Werbeanzeige zu schalten, zumal man sich davon doch eine möglichst erfolgversprechende Werbewirksamkeit erhofft. Ob die Vereinbarung hinsichtlich der Schaltung einer elektronischen Werbeanzeige einen Werkvertrag darstellt und bereits dann wirksam ist, wenn eine bestimmte Werbewirksamkeit nicht explizit zwischen den Parteien geregelt wurde, darüber hatte der Bundesgerichtshof kürzlich zu urteilen und das Verfahren an das Berufungsgericht zur Entscheidung zurückverwiesen.

Weiterlesen
12. Juni 2018

Werbewirksamkeit einer Anzeige kein wesentlicher Vertragsbestandteil

silbernes Zahnrad mit Aufschrift "Online" greift in goldenes Zahnrad mit Aufschrift "Marketing"
Urteil des BGH vom 22.03.2018, Az.: VII ZR 72/17

Ein Werkvertrag über die Schaltung einer Werbeanzeige auf einer Website muss keine Angaben zur Auflage und Verbreitung des Werbeträgers enthalten. Der Beklagte im vorliegenden Fall hatte die Schaltung einer Werbeanzeige im Internet in Auftrag gegeben und anschließend die Bezahlung der Vergütung für den zustande gekommenen Werkvertrag mit der Begründung verweigert, der Vertrag sei nicht hinreichend bestimmt gewesen. Nach Ansicht des BGH war jedoch mit der Einstellung einer elektronischen Werbeanzeige auf einer bestimmten Domain für die Dauer der Vertragslaufzeit ein bestimmtes Arbeitsergebnis als geschuldete Leistung vereinbart worden. Vertragliche Regelungen in Bezug auf die Werbewirksamkeit der Anzeige gehören laut BGH nicht zum wesentlichen Inhalt eines solchen Vertrags.

Weiterlesen
23. Februar 2018

Irreführende Werbung mit „das beste Netz“

Mobilfunkantenne vor blauem Himmel
Beschluss des OLG Köln vom 19.09.2017, Az.: 6 W 97/17

Eine Werbeanzeige mit „das beste Netz“ unter Berufung auf einen Testsieg kann den Eindruck vermitteln, dass der werbende Telekommunikationsanbieter über ein eigenes Netz verfügt, dessen Qualität das eines anderen Anbieters, der zum Vergleich in der Werbeanzeige genannt wird, übertrifft. Nutzt der Werbende allerdings im Wesentlichen die Netze anderer Anbieter, so ist darin eine Irreführung zu sehen. Ebenso ist die Berufung auf einen Testsieg mit einer Aussage, die der Test so nicht festgestellt hat, unzulässig. Da für die Zulässigkeit einer vergleichenden Werbung ausschlaggebend ist, dass diese nicht irreführend ist, liegt in der Nutzung der Marke des Konkurrenzanbieters auch eine Beeinträchtigung der Werbefunktion der Marken vor.

Weiterlesen
07. Dezember 2017

Verkaufsportalbetreiber muss bei Printwerbung grundsätzlich Identität und Anschrift der Anbieter der beworbenen Ware angeben

illustrative, künstlerische Darstellung des Wortes "Anzeige"
Urteil des BGH vom 14.09.2017, Az.: I ZR 231/14

a) Das Aufrufen eines Verkaufsportals im Internet ist eine geschäftliche Entscheidung im Sinne von § 5a Abs. 3 UWG.

b) Räumliche oder zeitliche Beschränkungen des Kommunikationsmittels im Sinne von § 5a Abs. 5 Nr. 1 UWG sind nicht erst dann anzunehmen, wenn es objektiv unmöglich ist, die fraglichen Angaben schon bei der Aufforderung zum Kauf zu machen.

c) Für die Frage, welche Informationen der Unternehmer im Rahmen einer Aufforderung zum Kauf erteilen muss, ist eine Prüfung des Einzelfalls erforderlich, bei der es einerseits auf die vom Unternehmer gewählte Gestaltung des Werbemittels und den Umfang der insgesamt erforderlichen Angaben ankommt, und andererseits die Entscheidung des Gesetzgebers zu beachten ist, bestimmte Angaben als wesentlich anzusehen.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a