Inhalte mit dem Schlagwort „Werbeaussage“

25. Juli 2014

Irreführende Werbung für ein umstrittenes Behandlungsverfahren

Urteil des OLG Hamm vom 20.05.2014, Az.: 4 U 57/13

Die Werbung für eine wissenschaftlich umstrittene therapeutische Behandlungsmethode (hier: Kinesiologie) ist wettbewerbsrechtlich unzulässig, wenn die Werbeaussagen nicht deutlich auf die Gegenmeinung hinweisen. Geht aus der Werbung nicht hervor, dass zumindest ein Teil der medizinischen Wissenschaft die Wirkungsaussagen nicht anerkennt, so liegt eine Irreführung der Verbraucher vor, da bei gesundheitsbezogener Werbung besonders strenge Anforderungen an die Eindeutigkeit und Richtigkeit der Werbeaussagen zu stellen sind.

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24. Juni 2014

Werbung für E-Zigaretten mit Hinweis auf gesundheitliche Unbedenklichkeit irreführend

Urteil des OLG Frankfurt vom 27.02.2014, Az.: 6 U 244/12

Werbeaussagen für E-Zigaretten, wie "Dann werden Sie schnell verstehen, warum elektrisches Rauchen die Lunge schont" oder "Eine saubere Sache: Verdampfung statt Verbrennung" sind irreführend, da sie den Eindruck vermitteln, der Konsum von E-Zigaretten sei gesundheitlich unbedenklich, obwohl dies nicht als wissenschaftlich gesichert angesehen werden kann. So sind bei gesundheitsbezogener Werbung besonders strenge Anforderungen an Richtigkeit und Klarheit der Aussage zu stellen, da mit irreführenden gesundheitsbezogenen Angaben erhebliche Gefahren für den Einzelnen verbunden sein können.

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03. Juni 2014

Zum Zu-Eigen-machen fremder Inhalte durch Verlinkung einer Website

Urteil des OLG Köln vom 19.02.2014, Az.: 6 U 49/13

Ein Arzt, der auf seiner Internetseite für eine Behandlungsform wirbt und dem Internetnutzer mit einem Link zu einer fremden Internetpräsenz "weitere Informationen auch über die Studienlage" anbietet, hat sich zwar weiterführende Darstellungen erspart und den Verweis auf die fremde Website mit den dort vorgehaltenen Informationen für seinen eigenen Auftritt nutzbar gemacht.
Das bloße Setzen eines elektronischen Verweises auf die Startseite eines fremden Internetauftritts reicht jedoch für die Annahme, der Linksetzer habe sich die Inhalte in einer Weise zu eigen gemacht, die es rechtfertigt, sie ihm wie eigene Werbeaussagen zuzurechnen, nicht aus. So hat er mit dem Link nicht die volle Verantwortung für den gesamten Inhalt der Internetseite übernommen.

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07. April 2014

Irreführende Preisangabe in Werbebroschüre

Hand, die Smartphone hält, drum herum Münzen, die durch die Luft fliegen
Beschluss des OLG Köln vom 04.02.2014, Az.: 6 W 11/14

Die Werbeaussage der Telekom "Nur 34,95 €/Monat für die ersten sechs Monate, danach 39,95 €/Monat" ist irreführend, wenn nach 24 Monaten eine weitere Preiserhöhung automatisch eintritt. So kann ein durchschnittlich informierter und verständiger Verbraucher die Preisangabe in der Werbebroschüre nur dahingehend verstehen, dass der Preis von 39,95 EUR/Monat solange gelten soll, bis der Vertrag beendet oder ausdrücklich geändert wird. Auch ein Hinweis auf die Preiserhöhung in der Fußnote am unteren Rand der Broschüre ändert nichts daran, dass die Aussage objektiv falsch ist.

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28. November 2013

Zulässige Werbung mit „bis zu“-Preisangaben beim Goldankauf

Urteil des OLG Hamm vom 16.04.2013, Az.: 4 U 156/12 Eine Werbeaussage mit einer "bis zu"‘-Preisangabe beim Goldankauf wird nicht automatisch dahingehend verstanden, dass jeder Legierungsgrad des Goldes mit der Höchstgrenze angekauft wird. Eine Irreführung der Verbraucher käme daher nur dann in Betracht, wenn durch diese Werbung bei ihnen ein unrichtiger Eindruck der Preisbildung entstehen würde, der von den tatsächlichen Gegebenheiten abweicht.
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30. August 2012

MIT KÖPFCHEN

Beschluss des BPatG vom 21.08.2012, Az.: 27 W (pat) 545/11 Der Eintragung der Wortfolge "MIT KÖPFCHEN" für diverse Warengruppen steht das Schutzhindernis des Freihaltebedürfnisses entgegen. Die sehr gebräuchliche Wortfolge wird das allgemeine Publikum lediglich als anpreisende Werbeaussage mit dem Sinngehalt, dass klug vorgehende Verbraucher das jeweilige Produkt erwerben würden, verstehen.
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07. August 2012

„OPTIMA“ – als Markenname nicht optimal geeignet

Beschluss des BPatG vom 20.06.2012, Az.: 28 W (pat) 14/11 Dem Zeichen „OPTIMA“ kommt im Hinblick auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen keine ausreichende Unterscheidungskraft zu, um als Marke eintragungsfähig zu sein. Zu eng ist die sinnbildliche Verknüpfung mit dem deutschen Adjektiv „optimal“ und dessen Verwendung in der Alltagssprache. Auch wenn bei anderen Marken-Bezeichnungen das „optimal“ als Bestandteil bereits eingetragen wurde, so müsse doch jedes Mal aufgrund des Kontextes neu entschieden werden. In diesem Fall steht der allgemein werbliche Begriffsinhalt im Vordergrund, womit die Marke nicht als schutzbegründende Abwandlung aufgefasst werden kann.
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17. Juli 2012

„Neurologisch/Vaskuläres Zentrum” irreführend und wettbewerbswidrig

Urteil des BGH vom 18.01.2012, Az.: I ZR 104/10 Ein Bedeutungswandel beim Begriff "Zentrum" ist nicht im selben Maß wie beim Begriff "Center" festzustellen. Der Begriff "Zentrum" weist im Grundsatz nach wie vor auf eine besondere Bedeutung und Größe eines Unternehmens hin oder wird jedenfalls vom Verkehr auf einen solchen Tatsachenkern zurückgeführt.
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