Inhalte mit dem Schlagwort „werbender Charakter“

05. Februar 2014

Die Bezeichnung „Anzeige“ ist geeignet um auf den werbenden Charakter einer Webseite hinzudeuten

Urteil des OLG Köln vom 09.08.2013, Az.: 6 U 3/13

Eine mit Werbung versehene Webseite kann als Schleichwerbung angesehen werden, wenn der werbende Charakter nicht zu erwarten ist und zudem nicht als solcher gekennzeichnet wird. Eine Kennzeichnung mit dem Begriff „Anzeige“ kann insbesondere dann ausreichend sein dies kenntlich zu machen, wenn diese an erster Stelle erscheint, beim scrollen sozusagen mit wandert, gut sichtbar und durch eine Unterlegung hervorgehoben ist. Dadurch sorgt sie beim angesprochenen Webseiten Besucher dafür, dass er die Seite insgesamt kritischer betrachtet und erkennt, dass es sich um eine Werbeseite und gerade nicht um eine redaktionelle handelt.

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