Inhalte mit dem Schlagwort „Werberecht“

16. Juli 2014

Werbeabbildung eines „Pippi Langstrumpf“ Kostüms verstößt nicht gegen Wettbewerbsrecht

Urteil des OLG Köln vom 20.06.2014, Az.: 6 U 176/11

Die Werbeabbildung eines Kindes bzw. einer Frau in einem "Pippi Langstrumpf"-Karnevalskostüm stellt zwar eine Nachahmungshandlung der originalen Romanfigur dar. Ohne Hinzutreten besonderer Umstände, die das Verhalten unlauter machen, ist jedoch keine Wettbewerbswidrigkeit gegeben. Das bewusste kommerzielle Ausnutzen einer fremden schöpferischen Leistung genügt hier nicht, da im Wettbewerbsrecht nicht an die Nachahmung, sondern an eine bestimmte Handlungsweise, wie z.B. eine Herkunftstäuschung oder Rufausbeutung angeknüpft wird.

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15. Juli 2014

Werbeslogan „Wir haben die bessere Energie!“ nicht irreführend

Urteil des OLG Saarbrücken vom 18.12.2013, Az.: 1 U 36/13

Der Werbeslogan "Wir haben die bessere Energie!" eines Energieversorgers beinhaltet mangels ausreichend identifizierbarer unternehmensbezogener oder produktspezifischer Merkmale keine zur Irreführung geeignete Alleinstellungsbehauptung. Es handelt sich bei der Aussage um keine Tatsachenbehauptung, sondern um eine für einen Durchschnittsverbraucher leicht erkennbare bewusst übertriebene Anpreisung.

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15. Juli 2014

Zur Pflicht zur Angabe der Identität bei einer ‚Aufforderung zum Kauf‘

Urteil des OLG Hamm vom 27.02.2014, Az.: 4 U 144/13

Eine Werbeanzeige ist dann als ‚Aufforderung zum Kauf‘ zu verstehen, wenn der Verbraucher hinreichend über das beworbene Produkt und dessen Preis informiert ist, um eine geschäftliche Entscheidung treffen zu können. Fehlt bei einer solchen Aufforderung jedoch die Angabe der Identität und Anschrift des Werbenden, so handelt das Unternehmen unlauter.

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14. Juli 2014

Impressumspflicht für einzelne Profile auf der Internetplattform „Xing“

Urteil des LG München I vom 03.06.2014, Az.: 33 O 4149/14

Für einzelne Profile auf dem sozialen Netzwerk Xing besteht grundsätzlich eine Impressumspflicht, da es sich bei einem solchen um das Angebot eines einzelnen geschäftsmäßigen Teledienstes handelt, dessen Profilinhaber Diensteanbieter des selbigen ist. Dem Fehlen eines Impressums auf einem Xing Profil kommt jedoch keine geschäftliche Relevanz zu, da es nicht geeignet ist, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern und sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen.

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11. Juli 2014

Unzulässige Werbung mit ‚feuchtigkeitsspendendes Gel-Reservoir‘ wenn die Wirkung ausbleibt

Urteil des OLG Köln vom 31.01.2014, Az.: 6 U 119/12

Eine Werbeaussage, die sich zumindest auf das äußere Gesundheitsbild bzw. das Wohlbefinden von Verbrauchern richtet, muss erhöhten Anforderungen entsprechen als eine normale Werbung. Sobald in der Werbung die Gesundheit ins Spiel gebracht wird, seien besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussagen zu stellen. Wirbt nun ein Hersteller dafür, dass seine Rasierer durch ein Gel-Reservoir den Feuchtigkeitsgehalt der Haut steigert, erfolgt dies aber nicht deutlich nachhaltig und nur für einen sehr kurzen Zeitraum, so stellt dies eine Irreführung dar.

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10. Juli 2014

Datenschutzverstoß durch Anwaltswerbung

Urteil des OLG Köln vom 17.01.2014, Az.: 6 U 167/13

Versendet ein Rechtsanwalt zum Zwecke der Mandatsgewinnung ein Rundschreiben an die Anleger eines Fonds, deren Kontaktdaten im Rahmen eines Auskunftsanspruchs erlangt wurden, so verstößt die eigenmächtige Verwendung dieser Daten zur Werbung konkreter Mandate gegen geltendes Datenschutzrecht und ist wettbewerbswidrig. Ein Werbeverstoß nach § 43b BRAO kommt dagegen nur dann in Betracht, wenn sich ein Verbotsgrund im Einzelfall aus der Form, dem Inhalt oder dem verwendeten Mittel der Werbung ergibt. Allein der Umstand, dass ein potenzieller Mandant in Kenntnis von dessen konkreten Beratungsbedarf angesprochen wird, genügt nicht, um die Unzulässigkeit der Werbung zu begründen.

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09. Juli 2014

E-Mail Werbung erfordert lückenlose Dokumentation der Einverständniserklärung jeden einzelnen Verbrauchers

Urteil des AG Düsseldorf vom 09.04.2014, Az.: 23 C 3876/13

Ein Werbender trägt die grundsätzliche Darlegungs- und Beweislast für eine wirksame, vorherige und ausdrückliche Einwilligung eines Verbrauchers. Dazu ist die vollständige Dokumentation jeder konkreten Einverständniserklärung nötig. Ein Zeuge, der lediglich die ordnungsgemäße Durchführung des Double-Opt-In Verfahrens beschreiben, aber keine Angaben zum konkreten Einzelfall (hier: Einverständnis für Werbeanrufe) machen kann, ersetzt die Dokumentation des Nachweises nicht.

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04. Juli 2014

Werbung „made in Germany“ bei Fertigung im Ausland wettbewerbswidrig

Urteil des OLG Hamm vom 13.03.2014, Az.: 4 U 121/13

Kondome dürfen nicht mit "made in Germany", "deutsche Markenware" oder als "deutsche Markenkondome" beworben werden, wenn der Großteil der wesentlichen Herstellungsschritte im Ausland unternommen wird. Diese Werbeaussagen sind irreführend und daher wettbewerbswidrig, da sie beim Verbraucher den unzutreffenden Eindruck erwecken, die Kondome würden ausschließlich in Deutschland gefertigt oder dass zumindest der maßgebliche Herstellungsvorgang in Deutschland stattfindet.

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26. Juni 2014

Irreführende Werbeaussagen für Hörtraining

Ohr Symbol vor hellgrauem Hintergrund
Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale zum Urteil des LG Fulda vom 18.06.2014, Az.: 6 O 1/14

Die Werbeaussagen „Wer lange nichts gegen seinen Hörschaden unternommen hat, müsse daher erst einmal wieder die „Wege“ im Gehirn freimachen, sprich neue Nervenzellverbindungen aufbauen. Das gelinge optimal mit dem neuen Hörtraining. „Erst dann kann ein Hörsystem effektive Leistung bringen.“ „Die Methode sei für „Einsteiger“, die Anzeichen von Hörproblemen feststellen, genauso Erfolg versprechend wie für Menschen, die bereits ein Hörsystem tragen.“ verstoßen gegen das heilmittelwerberechtliche Irreführungsverbot, da unzutreffender Weise der Eindruck erweckt wird, dass ein Heilungserfolg sicher sei.

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26. Juni 2014

Feedback-Anfrage per E-Mail ist unzulässige Werbung

Urteil des AG Hannover vom 03.04.2013, Az.: 550 C 1344/12

Eine Feedback-Anfrage, die unaufgefordert und ohne vorherige Zustimmung per E-Mail versendet wird, stellt unzulässige Werbung dar. Sie belästigt den Empfänger erheblich und ist nicht hinnehmbar. Ein freiberuflich tätige Empfänger wird durch den Versand der Bewertungsanfrage in seinem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verletzt.

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