„Business Consults 24“ ist nicht schutzwürdig
Beschluss des BPatG vom 20.09.2011, Az.: 33 W (pat) 529/10 Da die Wort-/Bildmarke "Business Consults 24" geeignet ist, die beanspruchten Dienstleistungen zu beschreiben, werden weder Unternehmen noch Endverbraucher darin einen Herkunftshinweis erkennen. Die Wortkombination wird lediglich als beschreibender Sachhinweis dahingehend verstanden, dass es sich bei den beanspruchten Dienstleistungen um beratende Tätigkeiten für oder von Geschäftsleuten und Wirtschaftsunternehmen handelt. Auch der Zahlbestandteil des Zeichens „24“ und die Internetadresse vermögen der Marke keine Unterscheidungskraft zu verleihen.
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