Influencerin muss alle Beiträge als Werbung kennzeichnen

Eine Influencerin muss bei Instagram auch solche Beiträge als Werbung kennzeichen bei denen sie Unternehmen markiert, ohne dafür für diesen eine Gegenleistung zu erhalten. Nach Auffassung des Gerichts handele es sich auch um eine geschäftliche Handlung, wenn keine Werbeverträge zwischen der Influencerin und den entsprechenden Unternehmen besteht. Mit den streitgegenständlichen Beiträgen fördere die Influencerin sowohl die fremden Unternehmen, als auch ihr eigenes als Influencerin, da sie sich so als potentielle Werbepartnerin präsentiere. Daher komme es auch nicht darauf an, ob die Influencerin in den konkreten Fällen Entgelte für die Beiträge erhalten habe.