Inhalte mit dem Schlagwort „Werbewiderspruch“

17. August 2017

Widerspruch gegen wettbewerbswidrige E-Mail-Werbung

Spam-E-Mail
Urteil des KG Berlin vom 31.01.2017, Az.: 5 U 63/16

Gibt ein Verbraucher einem Händler seine E-Mail-Adresse zum Zwecke der E-Mail-Werbung frei, so darf der Händler diesem solange Werbe-E-Mails schreiben, bis er der weiteren Verwendung seiner E-Mail-Adresse widersprochen hat. Sind dem Händler mehrere E-Mail-Adressen des Verbrauchers, die jeweils einem anderen Anbietern von E-Mail-Anbietern zuzuordnen sind, bekannt, so muss sich der Widerspruch konkret auf die jeweiligen E-Mail-Adressen beziehen.

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04. März 2014

Teiladressierte Werbeschreiben ohne Empfängernamen nach Werbewiderspruch unzulässig

Urteil des OLG München vom 05.12.2013, Az.: 29 U 2881/13

Auch das wiederholte Zusenden nur teiladressierter Postwerbung („An die Bewohner des Hauses […]“ adressiert) an Verbraucher ist unzulässig, wenn diese dem Unternehmen mitgeteilt haben, dass sie keinerlei Werbung mehr von ihm erhalten möchten. Ein entsprechender Hinweis am Briefkasten des Verbrauchers ist hierfür nicht erforderlich, da aufgrund des Werbewiderspruchs für das Unternehmen erkennbar ist, dass der Verbraucher keine Werbeschreiben von diesem wünscht.

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