Zur Berechnung des Schadensersatzes bei Nutzung eines Lichtbildes in einem Online-Magazin
Wird eine urheberrechtlich geschützte Fotografie zur Illustration eines Artikels eines Online-Magazins verwendet, so liegt eine werbliche Nutzung vor, wenn auf der Internetseite des Magazins, die auch einen Onlineshop beinhaltet, Werbung geschaltet ist, die einen thematischem Zusammenhang zu dem Bild aufweist. Für die Berechnung des geschuldeten Schadensersatzes ist daher die MFM-Tabelle "Online-Nutzungen, Internet, Webdesign, Pop-Ups, Banner, Online-Shops" einschlägig, da es sich nicht mehr um eine ausschließlich redaktionelle Nutzung handelt.