Inhalte mit dem Schlagwort „werbliche Nutzung“

07. Januar 2015

Zur Berechnung des Schadensersatzes bei Nutzung eines Lichtbildes in einem Online-Magazin

Frau sitzt vor dem PC und schaut sich Bilder von Frauen an.
Urteil des AG München vom 02.05.2014, Az.: 142 C 5827/14

Wird eine urheberrechtlich geschützte Fotografie zur Illustration eines Artikels eines Online-Magazins verwendet, so liegt eine werbliche Nutzung vor, wenn auf der Internetseite des Magazins, die auch einen Onlineshop beinhaltet, Werbung geschaltet ist, die einen thematischem Zusammenhang zu dem Bild aufweist. Für die Berechnung des geschuldeten Schadensersatzes ist daher die MFM-Tabelle "Online-Nutzungen, Internet, Webdesign, Pop-Ups, Banner, Online-Shops" einschlägig, da es sich nicht mehr um eine ausschließlich redaktionelle Nutzung handelt.

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