Inhalte mit dem Schlagwort „Werbung“

17. Januar 2016

„Schwarze Sekunden“ zwischen Werbespots sind zu Sendezeit für Werbung einzurechnen

Europarecht in gelber Schirft auf einer schwarzen Tafel, umgeben von sinngemäß passenden Begriffen in weißer Farbe
Urteil des EuGH vom 17.02.2016, Az.: C-314/14

1. Art. 19 Abs. 1 der Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) ist dahin auszulegen, dass er nationalen Rechtsvorschriften wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden nicht entgegensteht, wonach es zulässig ist, dass ein geteilter Bildschirm, in dem der Programmabspann einer Fernsehsendung in einer Spalte und eine Programmtafel mit der Präsentation der nachfolgenden Sendungen des Diensteanbieters in einer anderen Spalte angezeigt wird, um die Sendung, die endet, von der Fernsehwerbeunterbrechung, die ihr nachfolgt, zu trennen, nicht zwingend mit einem akustischen oder optischen Signal verbunden ist oder von ihm gefolgt wird, vorausgesetzt, dass ein solches Mittel der Trennung allein die in Art. 19 Abs. 1 Satz 1 genannten Anforderungen erfüllt, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist.

2. Art. 23 Abs. 2 der Richtlinie 2010/13 ist dahin auszulegen, dass Sponsorenzeichen wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die im Zusammenhang mit anderen als den gesponserten Sendungen ausgestrahlt werden, in die in Art. 23 Abs. 1 dieser Richtlinie festgelegte maximal zulässige Sendezeit für Werbung innerhalb einer vollen Stunde einzuberechnen sind.

3. Art. 23 Abs. 1 der Richtlinie 2010/13 ist nicht nur dahin auszulegen, dass er es für den Fall, dass ein Mitgliedstaat nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, eine strengere Bestimmung als in diesem Artikel vorzusehen, nicht verbietet, „schwarze Sekunden“, die zwischen den einzelnen Spots einer Fernsehwerbeunterbrechung oder zwischen dieser Unterbrechung und der Fernsehsendung, die ihr nachfolgt, eingefügt sind, in die maximal zulässige Sendezeit für Fernsehwerbung von 20 % innerhalb einer vollen Stunde, die dieser Artikel festlegt, einzuberechnen, sondern auch dahin, dass er eine solche Einberechnung vorschreibt.

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11. Dezember 2015

„Rotbäckchen“-Saft darf mit gesundheitsbezogenen Angaben werben

kleiner Junge hält ein Glas Fruchtsaft in der Hand und zeigt den Daumen
Pressemitteilung Nr. 203/2015 zum Urteil des BGH vom 10.12.2015, Az.: I ZR 222/13

Die Angaben „Lernstark“ und „Mit Eisen … zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit“ auf dem Flaschenetikett eines Mehrfruchtsaftes für Kinder verstoßen nicht gegen die sogenannte Health-Claims-Verordnung und stellen somit eine zulässige gesundheitsbezogene Angabe dar. Die Zulässigkeit der Angabe „lernstark“ ergibt sich hierbei aus der Beifügung der von der Vorordnung zugelassenen Angabe „Eisen trägt zur normalen kognitiven Entwicklung bei Kindern bei“.

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03. Dezember 2015 Top-Urteil

Werbung für Tee „Himbeer-Vanille-Abenteuer“ ohne Himbeere oder Vanille ist irreführend

Teeglas mit Himbeeren
Pressemitteilung Nr. 197/2015 zum Urteil des BGH vom 02.12.2015, Az.. I ZR 45/13

Die Etikettierung eines Früchtetees, auf dessen Verpackung sich eine Abbildung von Himbeeren und Vanilleblüten sowie die Hinweise „Früchtetee mit natürlichen Aromen“ und „nur natürliche Zutaten“ befinden, ist geeignet, den Käufer irrezuführen, wenn der Tee tatsächlich keine Bestandteile oder Aromen von Himbeere oder Vanille enthält. Die verschiedenen Bestandteile der Etikettierung sind insgesamt darauf zu überprüfen, ob ein durchschnittlich informierter und vernünftig aufmerksamer und kritischer Verbraucher über das Vorhandensein von Zutaten oder Aromen irregeführt werden kann.

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02. Dezember 2015

Fehlendes Impressum ist nicht immer ein Wettbewerbsverstoß

Schriftzug "Impressum" mit viele Paragrapfenzeichen um den Schriftzug
Urteil des LG Dortmund vom 14.05.2014, Az.: 5 O 107/14

Es kann für einen Unternehmer entbehrlich sein, im Rahmen seines Auftrittes auf einer Internetplattform ähnlich der von ‚Facebook‘ oder ‚Google+‘, ein Impressum anzugeben, wenn zwischen ihm und seinem Mitbewerber kein nennenswertes Konkurrenzverhältnis besteht. Ein solches ist dann nicht anzunehmen, wenn es ihm bei dem Auftritt nicht um das Werben neuer Kunden, sondern um die Bewerbung für eine neue Arbeitsstelle geht. Hierbei fehlt es bereits an der nach § 3 Abs. 1 UWG erforderlichen spürbaren Beeinträchtigung.

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27. November 2015

Land haftet für Urheberrechtsverletzungen durch Lehrer

Bücher mit Stiften, Büchern und Apfel auf einem Lehrerpult vor einer Tafel.
Beschluss des OLG Celle vom 09.11.2015, Az.: 13 U 95/15

Wirbt ein Lehrer im Internet für das Fremdsprachenangebot einer Schule, so handelt er in Ausübung eines öffentlichen Amtes. Verletzt er dabei die Urheberrechte eines Dritten, so haftet das entsprechende Bundesland für daraus entstehende Schadensersatzansprüche.

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25. November 2015

Werbung mit 100-jähriger Firmentradition trotz zwischenzeitlicher Insolvenz nicht irreführend

Rote Luftballons in den Zahlen 1 0 0 hängen vor weißem Hintergrund an buntem Geschenkband
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 07.09.2015, Az.: 6 U 69/15

Eine zwischenzeitliche Insolvenz eines Unternehmens kann für das Fortlaufen der Firmentradition unbeachtlich sein. Voraussetzung hierfür ist, dass das gegenwärtige Unternehmen mit dem früheren als wesensgleich angesehen werden kann und sich trotz aller Änderungen keine Unterbrechung der Unternehmenskontinuität ableiten lässt. Dabei ist unerheblich, ob zum ursprünglichen Geschäftsfeld einer Glaserei weitere wie das des Rolladenbaus hinzugekommen sind.

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24. November 2015

Werbung für Tagesgeldkonto ohne Hinweis auf variablen Zins unzulässig

Buchstaben 'Z I N S E N' auf Würfeln
Urteil des OLG Düsseldorf vom 20.10.2015, Az.: I-20 U 145/14

Werden bei der Bewerbung eines Tagesgeldkontos Aspekte wie „1,50% p.a. aufs Tagesgeld vom ersten bis zum letzten Cent“ oder „Tagesgeld: So macht Sparen Spaß“ blickfangmäßig hervorgehoben, ohne dass sich ein Hinweis darauf befindet, dass es sich um ein ‚klassisches‘ Tagesgeldkonto mit variablen Zinssatz handelt, so stellt dies eine Irreführung der Verbraucher dar. Die Variabilität stellt dabei eine wesentliche Information dar, deren Verschweigen geeignet ist, die Entscheidung der Verbraucher zu beeinflussen. Auch der vermeintlich herausgestellte Spareffekt erweckt den fehlerhaften Eindruck, dass dieses Angebot Vorteile eines Tagesgeldkontos mit denen eines Sparkontos verbinde, was tatsächlich nicht der Fall sei.

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16. November 2015

Werbeanzeige muss Vor-und Nachname des nicht eingetragenen Einzelkaufmanns enthalten

Wort "Name" wird durch Lupe vergrößert
Beschluss des OLG Brandenburg vom 01.06.2015, Az.: 6 W 63/15

Werden Dienstleistungen eines Unternehmens mittels einer Werbeanzeige in der Form beworben, dass ein durchschnittlicher Verbraucher die Möglichkeit zum Geschäftsabschluss hat, muss bei nicht eingetragenen Einzelkaufleuten die vollständige Identität (Vor- und Zuname) des Unternehmers angegeben werden.

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13. November 2015

Werbung mit lokalen Telefonnummern kann wettbewerbswidrig sein

Hand wählt Telefonnummer auf dem Ziffernblock eines Telefons
Urteil des LG Gießen vom 14.07.2015, Az.: 6 O 54/14

Eine Werbung mit ortsnetzbezogenen Telefonnummern stellt eine wettbewerbswidrige Täuschung über betriebliche Verhältnisse dar, wenn der Werbende mittels dieser Nummern nur eine kostenlose Anrufweiterleitung an seinen Hauptsitz anbietet, jedoch selbst keine eigenen Niederlassungen in den entsprechenden Regionen betreibt. Da viele Verbraucher, nicht zuletzt wegen der schnellen Erreichbarkeit, ortsnah ansässige Firmen bevorzugen, liegt somit eine Irreführung dieser Verbraucher vor.

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