Inhalte mit dem Schlagwort „Werbung“

29. Januar 2010

Zimtkapseln: Zur Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln

Urteil des BGH vom 14.01.2010, Az.: I ZR 138/07

Ein Erzeugnis, dessen Wirkungen durch einen Stoff erzielt werden, der in entsprechender Menge in angemessener Weise auch mit der normalen Nahrung aufgenommen werden kann, kann auch dann als Lebensmittel und nicht als Arzneimittel anzusehen sein, wenn die empfohlene Häufigkeit der Aufnahme (hier: täglich) nicht den üblichen Ernährungsgewohnheiten entspricht.
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28. Januar 2010

Bezeichnung „Stadtwerke“ ist nichts für Private

Urteil des OLG Hamm vom 08.12.2009, Az.: 4 U 128/09

Die Verwendung der Bezeichnung "Stadtwerke" durch ein privates Gasversorgungsunternehmen stellt eine unlautere Werbung dar. Nach dem OLG Hamm assoziiert der Verbraucher mit dem Begriff "Stadtwerke" ein Versorgungsunternehmen, das einen Bezug zu einem kommunalen Träger aufweist. Wirbt ein bundesweit tätiges Gasversorgungsunternehmen mit diesem Begriff, ist daher darin eine Irreführung der Verbraucher und somit eine unzulässige Wettbewerbshandlung zu sehen.
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27. Januar 2010

Von der Zulässigkeit ärztlicher Werbemaßnahmen…

Urteil des LG Wuppertal vom 15.05.2009, Az.: 15 O 11/09

Werbung von Ärzten im Rahmen einer interessengerechten und sachangemessenen Information ist zulässig. Darunter fallen auch Angaben auf Praxisschildern, die besondere Leistungsangebote des Arztes bewerben, sofern dieser tatsächlich über eine besondere Erfahrung aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit auf dem beworbenen Gebiet verfügt und in diesem Zusammenhang keine Verwechslungsgefahr mit einem Facharzt zu befürchten ist. Das LG folgte mit dieser Entscheidung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az.: 1 BvR 873/00) zum Wettbewerbsverbot von Ärzten.
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26. Januar 2010

Werbung für eine CFD-Handelsplattform unter der Lupe

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 17.12.2009, Az.: 6 U 148/09

Wirbt ein Unternehmen mit der Aussage "Erste Europäische CFD-Börse" und einer börslichen Überwachung dieser Handelsplattform, erwartet gerade der nicht sachkundige Interessent die Möglichkeit zur Anlagentätigung im Rahmen eines multilateral agierenden Finanzmarktes unter einer hoheitlichen Überwachung durch die Börse. Werden auf der Handelsplattform jedoch lediglich Produkte eines einzigen Anbieters angeboten und erfolgt keine hoheitliche Überwachung handelt der Anbieter irreführend und somit wettbewerbswidrig.
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25. Januar 2010

Werbung ohne Hinweispflicht auf Ausschluss der „Preselection“-Option

Beschluss des BGH vom 22.10.2009, Az.: I ZR 124/08

In der Werbung für eine Telefon-Flatrate, bei welcher die Nutzung von Preselection-Angeboten nicht möglich ist und auch auf diese Einschränkung nicht hingewiesen wird, ist nicht zwangsläufig ein irreführender Wettbewerbsverstoß zu sehen. Da der Kunde mit der beworbenen Flatrate Festnetzgespräche auch in Netze von Drittanbietern "umsonst" führen kann, ist die Möglichkeit der Nutzung von kostenpflichtigen Preselection Telefongesprächen für einen durchschnittlich interessierten Kunden wirtschaftlich nicht sinnvoll.
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19. Januar 2010

„Solange der Vorrat reicht!“

Urteil des BGH vom 18.06.2009, Az.: I ZR 224/06

Wird damit geworben, dass bei Erwerb einer Hauptware eine Zugabe gewährt wird, genügt regelmäßig der auf die Zugabe bezogene Hinweis „solange der Vorrat reicht“, um den Verbraucher darüber zu informieren, dass die Zugabe nicht im selben Umfang vorrätig ist wie die Hauptware. Der Hinweis kann jedoch im Einzelfall irreführend sein, wenn die bereitgehaltene Menge an Zugaben in keinem angemessenen Verhältnis zur erwarteten Nachfrage steht.
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18. Januar 2010

Kontaktinformationen auf Webseite keine Einwilligung in Email-Werbung

Beschluss des BGH vom 10.12.2009, Az.: I ZR 201/07 Die bloße Angabe von Kontaktinformationen auf der Webseite eines gewerblich tätigen Unternehmens rechtfertigt nicht das Zusenden von Werbe-Emails an die dort angegebene Email-Adresse. Daran ändert auch die Angabe nichts, dass die Kontaktinformationen dazu verwendet werden sollen, dass jeder Besucher der Homepage dem Unternehmen etwas mitteilen könne. Es sei erkennbar, dass der Hinweis an potentielle Kunden und nicht an Unternehmen gerichtet sei und letztlich dem Verkauf von Produkten und nicht der Unterbreitung von Vertragsangeboten durch Firmen auf dem selben Tätigkeitsfeld dienen soll. Eine konkludente Einwilligung an die Zusendung von Email-Werbung lässt sich daraus nicht ableiten.
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12. Januar 2010

Medikament mit Zusatz „Akut“ – Wie lange darf es bis zur Wirkung dauern?

Pressemitteilung Nr. 37/09 des LG München I vom 16.12.2009, Az.: 7 O 17092/09

Wirbt ein Pharmaunternehmen für ein Medikament mittels der Bezeichnung "Akut", erwartet der durchschnittliche Vebraucher schnelle Abhilfe und Linderung der Beschwerden. Damit muss eine Besserung der Beschwerden auch innerhalb der nächsten 20-60 Minunten nach Einnahme eintreten können. Tritt die Wirkung jedoch erst einen Tag nach Einnahme ein, ist darin eine erhebliche zeitliche Verzögerung zu sehen und somit eine für den Kunden irreführende Werbung zu erkennen.
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05. Januar 2010

Werbung für Arzneimittel: „keine Generika“

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 02.07.2009, Az.: 3 U 221/08

Die Werbung mit der Aussage, dass ein bestimmtes Marken- Arzneimittel kein Generikum sei, ist dann irreführend und somit wettbewerbswidrig, wenn es aus klinisch-praktischer Perspektive betrachtet tatsächlich ein nach Wirkstoff, Darreichungsform und Bioverfügbarkeit gleiches, jedoch preiswerteres Präparat gibt. Es besteht insofern ein Unterlassunsanspruch aus § 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 3 HWG.
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04. Januar 2010

Von falschen Geschirrspülern neben richtigen Preisen…

Urteil des OLG Hamm vom 16.06.2009, Az.: 4 U 44/09

Wird in einem Werbeprospekt neben einem richtigen Preis ein nicht zu dem beschriebenen Modell passender Geschirrspüler abgebildet, so stellt dies keinen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht dar. Derartige Werbung spricht einen allgemeinen Verkehrskreis ohne spezifische Vorkenntnisse an, bei welchem der Anlockeffekt mit einem tatsächlich hochwertigeren abgebildeten Produkt ausnahmsweise unterbleibt, da ein Geschirrspüler mangels eines spezifischen Aussehens rein optisch keinen Rückschluss auf die Qualität zulässt.
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