Inhalte mit dem Schlagwort „Werbung“

28. Dezember 2009

Eine Pressemitteilung mit Werbecharakter

Urteil des LG Hamburg vom 13.01.2009, Az.: 312 O 699/08 Auch dann, wenn die Beschreibung eines Arzneimittels lediglich als "Pressemitteilung" deklariert wird, kann diese Aussage werbenden Charakter haben. Insbesondere dann, wenn das Präparat durch positive Wertungen in den Vordergrund gestellt wird, ist von Werbung auszugehen. Bei Werbung für Arzneimittel ist es nach dem Gesetz über Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens (HWG) erforderlich, bestimmte Pflichtangaben bezüglich des Produkts zu machen. Diese fehlten jedoch im vorliegenden Fall, weswegen die Hamburger Richter die gegen die Veröffentlicher der Pressemitteilung begehrte einstweilige Verfügung als begründet ansahen.
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23. Dezember 2009

Das Verbot der irreführenden Werbung

Urteil des LG Hamburg vom 03.03.2009, Az.: 312 O 637/08

Nach der geltenden Fassung des § 5 UWG ist Ware dann irreführend beworben, wenn die Ware unter Berücksichtigung der Art sowie der Gestaltung und Verbreitung der Werbung nicht in angemessener Menge zur Befriedung der zu erwartenden Nachfrage vorgehalten ist. Der Verbraucher darf erwarten, dass die bestellte Ware zu dem angekündigten Zeitpunkt verfügbar ist. Dieser Grundsatz gilt auch entsprechend für Werbung für einen im Internet betriebenen Versandhandel, wo der Verbraucher bei fehlender Angaben der Lieferzeiten ausgehen kann, dass der Händler die Ware vorrätig hat oder sie bei einem Dritten auf Abruf bereitsteht.
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22. Dezember 2009

Irreführende Werbeslogans von Unitymedia Hessen

Pressemitteilung des OLG Köln vom 18.12.2009, Az.: 6 U 90/09 

Die Werbeslogans des Kabelnetzbetreibers Unitymedia Hessen GmbH & Co KG mit isolierten Zitaten aus Testergebnissen, welche zuvor in Computerzeitschriften publiziert wurden, können irreführend und damit wettbewerbswidrig sein.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn dem Verbraucher mit dem Zitat "... im Deutschland-Durchschnitt und über alle Anschlussgeschwindigkeiten liegt Unitymedia vorn" unzutreffend eine überregionale Verfügbarkeit suggeriert wird, obwohl der Werbende lediglich örtlich begrenzt seine Leistung erbringt.
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17. Dezember 2009

Markenname „My World“

Beschluss des BPatG vom 14.10.2009, Az.: 29 W (pat) 134/05 Das Bundespatentgericht sieht die Wortfolge "My World" als hinreichend unterscheidungskräftig an und lässt daher eine Eintragung dieses Markennamens für die Dienstleistungsbereiche "Werbung" (insbesondere Fernsehwerbung,...) und "Marktforschung und -analyse" zu. Leistungen einer Werbeagentur werden nicht durch das beworbene Produkt charakterisiert. Daher kann die Wortfolge "My World" in ihrem Marktauftritt als betrieblicher Herkunftshinweis dienen. Zudem kann man "My World" nicht als allgemeine Werbebotschaft oder als Sachhinweis auf ein individuelles Themenangebot einordnen. Daher besteht nach dem BPatG bei "My World" die Möglichkeit die Wortfolge als schlagwortartigen Hinweis auf einen bestimmten Dienstleistungserbringer und als Mittel zur Unterscheidung von anderen Dienstleistungserbringern aufzufassen.
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14. Dezember 2009

Die GEMA und die Nutzung von Musik für Werbezwecke

Urteil des BGH vom 10.06.2009, Az.: I ZR 226/06

Die GEMA ist aufgrund der mit den Berechtigten geschlossenen Berechtigungsverträge in der Fassung der Jahre 2002 und 2005 nicht berechtigt, deren urheberrechtliche Nutzungsrechte hinsichtlich der Verwendung von Musikwerken zu Werbezwecken wahrzunehmen.
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14. Dezember 2009

Adresshandel: die Haftung des Geschäftsführers nach Adresskauf

Urteil des OLG Düsseldorf vom 24.11.2009, Az.: I-20 U 137/09

Der Geschäftsführer als gesetzlicher Vertreter einer Gesellschaft haftet persönlich für unlautere E-Mail-Werbung, wenn nicht ersichtlich ist, ob bei Übernahme des angekauften Adressenbestandes oder spätestens bei Veranlassung der Werbeaktion nicht versucht wurde sicherzustellen, dass eine ausdrückliche Einwilligungserklärung der angeschriebenen Personen vorliegt. Er kann sich dabei nicht auf allgemeine Zusicherungen des Veräußerers verlassen, nach welchen "bei allen Kunden eine Einwilligung" vorliege.
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14. Dezember 2009

Zur Werbung mit Preisnachlass für nur im Geschäft vorrätige Waren

Pressemitteilung Nr. 251/2009 des BGH vom 11.12.2009, Az.: I ZR 195/07

Die Werbung für einen Preisnachlass in Höhe von 19 % zu einem bestimmten Tag ist eine grundsätzlich zulässige Verkaufsförderungsmaßnahme. Gilt der Preisnachlass jedoch nur für im Geschäft vorrätige und nicht für an diesem Tag bestellte Ware, muss dies dem Verbraucher in der Werbeanzeige klar und eindeutig mitgeteilt werden. Erfolgt kein deutlicher Hinweis auf die Einschränkung des Preisnachlasses, handelt das Unternehmen wegen des Verstoßes gegen das Transparenzgebot wettbewerbswidrig.
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08. Dezember 2009

„Bescheißen“ oder „Verarschen“ ist gleich betrügen?

Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 22.10.2008, Az.: 6 W 143/08

Auch das OLG Frankfurt am Main unterscheidet zwischen "Bescheißen" oder "Verarschen" und bestätigt damit den Beschluss des LG Frankfurt am Main vom 26.09.2008. Ein "Bescheißen" verbindet ein Kunde in der Regel mit einem betrügerischen Vorgehen. In einem "Verarschen" wird zwar auch regelmäßig ein herabsetzender Vorwurf gesehen, jedoch nicht in gleichem Maße wie bei einem "Bescheißen".
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08. Dezember 2009

Der „beschissene“ oder „verarschte“ Kunde – Was ist zulässig?

Beschluss des LG Frankfurt am Main vom 26.09.2008, Az.: 3-11 O 63/05

Ein Telekommunikationsunternehmen welches seine Mitbewerber in einem Werbegespräch mit einem potentiellen Kunden des "Bescheißens" bezichtigt handelt unzulässig. Durch eine solche Aussage entsteht beim Verbraucher der Eindruck, dass der Mitbewerber den Kunden betrügt. Ein "Verarschen" jedoch erweckt eben diesen herabsetzenden Eindruck nicht. Es ergibt sich vielmehr, dass jemand veralbert oder zum Narren gehalten wird, ohne dass dadurch ein Schaden entsteht.
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07. Dezember 2009

„Offizielle Krankenkasse der Deutschen Nationalmannschaft“ irreführend

Urteil des LG Düsseldorf vom 18.06.2009, Az.: 37 O 128/08

Die Werbeaussage, man sei die "Offizielle Krankenkasse der Deutschen Nationalmannschaft", ist irreführend. Sie erregt die Fehlvorstellung, dass alle Mitglieder des Kaders bei beworbener Krankenkasse versichert sind und diese besonders zuverlässig und leistungsstark sei. Der Werbeslogan gehe über übliche Kooperation und Sponsoring in Werbeverträgen hinaus.
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