Umkämpfte Rezepturtipps
Die Bezeichnung "Rezepturtipp" als Überschrift für einen Beitrag, der sich an einen pharmazeutischen Fachkreis richtet, wird von diesem Verkehrskreis nicht als Titel eines Werkes verstanden. Vielmehr wird der Begriff als Hinweis auf den Inhalt des Artikels erkannt. Insofern handelt es sich um eine reine Sachangabe. Zudem ist schon zweifelhaft, ob für den Ausdruck "Rezepturtipp" überhaupt ein Titelschutz besteht. Denn die Verwendung des Wortes als Rubrik dient allein einem inhaltsgliedernden Zweck und nicht der Unterscheidung eines Werkes.