Inhalte mit dem Schlagwort „Werktitel“

11. Mai 2021

Umkämpfte Rezepturtipps

Eine Online-Zeitung auf einem Tablet
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 18.03.2021, Az.: 6 W 17/21

Die Bezeichnung "Rezepturtipp" als Überschrift für einen Beitrag, der sich an einen pharmazeutischen Fachkreis richtet, wird von diesem Verkehrskreis nicht als Titel eines Werkes verstanden. Vielmehr wird der Begriff als Hinweis auf den Inhalt des Artikels erkannt. Insofern handelt es sich um eine reine Sachangabe. Zudem ist schon zweifelhaft, ob für den Ausdruck "Rezepturtipp" überhaupt ein Titelschutz besteht. Denn die Verwendung des Wortes als Rubrik dient allein einem inhaltsgliedernden Zweck und nicht der Unterscheidung eines Werkes.

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06. Februar 2020

Comicfigur „Galupy“ ist nur Ware und kein Werk

Boom-Schriftzug in Comic-Art vor mehrfarbigen Hintergrund.
Urteil des LG Hamburg vom 09.07.2019, Az.: 312 O 301/18

In einem Streit über das Bestehen eines Werktitels im Sinne des § 5 Abs. 3 MarkenG zwischen dem Zeichner der Comicfigur „Galupy“ und einer Spielzeugherstellerin, entschied das LG Hamburg gegen den Zeichner. Der Einschätzung des Gerichts nach, fehle es der Comicfigur „Galupy“, trotz vielfacher Auftritte in Magazinen und anderen Medien, an einer hinreichenden Bindung an ein Werk im Sinne des § 5 Abs. 3 MarkenG. Ohne diese Bindung sei „Galupy“ dem Gericht nach, als Ware, nicht jedoch als schützenswertes Werk einzustufen und somit vom Werktitelschutz ausgenommen.

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26. Juni 2018

Nachrichtenportal Tagesumschau verletzt Kennzeichenrechte der Tagesschau

Fernsehrstudio, mit der Nahaufnahme einer Kamera. Im HIntergrund sieht man einen Fernseher
Urteil des OLG Hamburg vom 01.03.2018, Az.: 3 U 167/15

Die Bezeichnung „Tagesumschau“ für ein Nachrichtenportal im Internet verletzt den Werktitelschutz der Nachrichtensendung „Tagesschau“. Dem Werktitel „Tagesschau“ ist laut OLG Hamburg aufgrund des hohen Bekanntheitsgrades der Fernsehsendung eine überdurchschnittliche Kennzeichnungskraft beizumessen. Die Werkkategorien „Internetnachrichtenportal“ und „Nachrichtensendung“ sowie die für die beiden Angebote verwendeten Bezeichnungen „Tagesumschau“ und „Tagesschau“ weisen eine starke Ähnlichkeit auf. Deshalb besteht bezüglich der Titel nach Ansicht des Gerichts Verwechslungsgefahr. Infolgedessen könne der Verkehr eine Verbindung zwischen der „Tagesumschau“ und der „Tagesschau“ annehmen.

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20. Oktober 2016

Keine Markenrechtsverletzung durch den Titel einer Frauenzeitschrift

Gestapelte Zeitschriften
Urteil des OLG Hamburg vom 12.05.2016, Az.: 3 U 129/14

Die Herausgabe einer periodisch erscheinenden Frauenzeitschrift stellt dann keine markengemäße Verwendung dar, wenn die Zeitschrift nicht bekannt ist. Es besteht keine Warenähnlichkeit zwischen „Liebesromanen“ und einer periodisch erscheinenden Frauenzeitschrift.

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10. Juli 2015

Verwechslungsgefahr zwischen Zeitschriftentitel und einer Internetdomain

Stapel mit Zeitschriften und Magazinen auf einem Couchtisch, im Hintergrund ein schwarzer Sessel
Urteil des OLG Köln vom 24.10.2014, Az.: 6 U 211/13

Werktitel im Sinn des § 5 Abs. 3 MarkenG sind in der Regel nur gegen eine unmittelbare Verwechslungsgefahr im engeren Sinne geschützt, es muss also die Gefahr bestehen, dass der Verkehr den einen Titel für den anderen hält. Nur ausnahmsweise kann hier von einer Gefahr mittelbarer Verwechslungen ausgegangen werden, wenn angenommen werden kann, dass der Verkehr den Werktitel mit der Vorstellung einer betrieblichen Herkunft verbindet. Dies kommt in Betracht bei periodisch erscheinenden Drucktiteln oder Filmserien.

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29. Oktober 2014

Der Buchtitel „You&Me“ verstößt nicht gegen die Marke „You&Me“

Urteil des LG Nürnberg-Fürth vom 20.08.2014, Az.: 3 O 1565/14

Der Buchtitel „You&Me“ verstößt nicht gegen die eingetragene Marke „You&Me“, da der Titel keine markenmäßige Benutzung darstellt. Eine markenmäßige Benutzung liegt nur vor, wenn der Titel als Hinweis auf die betriebliche Herkunft verstanden wird. Dient er aber lediglich der inhaltlichen Beschreibung des Buches oder als Unterscheidungsmittel zu anderen Werken, wird eine Marke nicht verletzt. Anders ist dies bei periodisch erscheinenden Werken, da hier der Titel oftmals als Hinweis auf einen bestimmten Verlag verstanden wird.

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11. September 2014

Titel „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ ist Kunst

Urteil des OLG Düsseldorf vom 05.08.2014, Az.: I-20 U 63/14

Der Buchtitel „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ genießt aufgrund seiner satirisch-ironischen Formulierung Kunstfreiheit. Insbesondere ist keine Verwechslungsgefahr zu den Werken der sog. „Wanderhuren-Reihe“, die aus der Feder von Iny Lorentz stammen, zu sehen. Es ist zwar nicht abzustreiten, dass auf Grund des Bekanntheitsgrades dieser Reihe eine Ausnutzung der Unterscheidungskraft in Betracht kommt, jedoch ist diese nicht als rechtswidrig anzusehen. Das Buch soll gerade nicht als historischer Roman angesehen werden, sondern eine Kombination des heutigen Vergnügens an „schönen Wanderwegen“ mit einer mittelalterlichen „Wanderhure“ schaffen.

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21. Juli 2014

Marek Lieberberg ist nicht alleiniger Inhaber der Titelrechte an „Rock am Ring“

Pressemitteilung des LG Koblenz vom 30.06.2014, Az.: 2 HKO 32/14

Das Recht, Musikfestivals unter der Bezeichnung „Rock am Ring“ durchzuführen, steht der Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG und ihrem Geschäftsführer Marek Lieberberg nicht alleine, sondern gemeinsam mit der Nürburgring GmbH i. E. zu. Der Werktitel „Rock am Ring“ genießt seit dem Jahre 1986 rechtlichen Schutz. Inhaber des geschützten Werktitels ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, an der sowohl die Nürburgring GmbH i. E.  als auch die Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG beteiligt waren. Dieser Werktitelschutz setzt sich gegen die Wortmarke „Rock am Ring“ der Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG mit Priorität 1993 durch.

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25. April 2014

Buch mit dem Titel „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ darf nicht weiter vertrieben werden

Urteil des LG Düsseldorf vom 27.03.2014, Az.: 37 O 6/14 U

Die Bezeichnung eines Buches mit „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ ist nicht zulässig, weil dadurch geschützte Werktitel der 4 Bücher der „Wanderhuren“-Reihe verletzt werden. Aufgrund des Bekanntheitsgrades der „Wanderhuren“ Romane kann eine Verwechslungsgefahr mit diesen nicht ausgeschlossen werden. Dabei tritt die Kunstfreiheit zur Gestaltung von Werktiteln hinter Rechten aus dem Markgengesetz an dem Titel der „Wanderhure“ zurück.

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31. Oktober 2012

Stimmt’s?

Urteil des BGH vom 22.03.2012, Az.: I ZR 102/10 a) Titelschutz kann auch der Bezeichnung einer regelmäßig nur wenige Absätze umfassenden Kolumne zukommen, die zu einem bestimmten Themengebiet in einer Zeitung oder Zeitschrift erscheint. b) Bei schutzfähigen Titeln für Teile einer Zeitung oder Zeitschrift kommt es für die Frage der Verwechslungsgefahr maßgeblich auch auf Form und Inhalt der medialen Einbettung der angegriffenen Bezeichnung an, wobei unter anderem die typische Art der Präsentation der Beiträge (z.B. nur Text oder auch Bilder) erheblich ist.
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