Inhalte mit dem Schlagwort „Werkvertrag“

27. Oktober 2021

Bei der Lieferung und Montage von Kurventreppenlifts besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht

Widerruf
Pressemitteilung des BGH Nr. 191/2021 zum Urteil vom 20.10.2021, Az.: I ZR 96/20

Ein Vertreiber von Kurventreppenliften gewährte seinen Kunden kein Widerrufsrecht, außer für ein bestimmtes Modell, da diese individuell an die Gegebenheiten angepasst werden müssten und daher gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht bestehe. Der BGH stellte jedoch fest, dass es sich im Fall der Kurventreppenlifte um einen Werkvertrag handelt. Bei den Kurventreppenliften spielt für den Besteller der Einbau im Vergleich zur Lieferung und Herstellung der einzelnen Teile eine übergeordnete Rolle, weshalb es sich hier um einen Werkvertrag handelt. Diese fallen in der Regel nicht unter „Verträge zur Lieferung von Waren“. Im Streitfall besteht also ein gesetzliches Widerrufsrecht.

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29. Juni 2018

Rechtliche Einordnung: Werbeanzeige auf Webseiten

Buchstaben für den Buchdruck des Wortes "Marketing"
Urteil des BGH vom 22.03.2018, Az.: VII ZR 71/17

a) Ein Vertrag über die Platzierung einer elektronischen Werbeanzeige unter einer Domain ist rechtlich als Werkvertrag zu qualifizieren.

b) Vertragliche Regelungen, wie die Werbewirksamkeit der in Auftrag gegebenen Werbeanzeige im konkreten Fall erreicht werden kann, gehören - vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung der Vertragsparteien - nicht zum wesentlichen Inhalt eines Vertrags, der auf die Platzierung einer elektronischen Werbeanzeige unter einer konkret bezeichneten Domain gerichtet ist.

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12. Juni 2018

Werbewirksamkeit einer Anzeige kein wesentlicher Vertragsbestandteil

silbernes Zahnrad mit Aufschrift "Online" greift in goldenes Zahnrad mit Aufschrift "Marketing"
Urteil des BGH vom 22.03.2018, Az.: VII ZR 72/17

Ein Werkvertrag über die Schaltung einer Werbeanzeige auf einer Website muss keine Angaben zur Auflage und Verbreitung des Werbeträgers enthalten. Der Beklagte im vorliegenden Fall hatte die Schaltung einer Werbeanzeige im Internet in Auftrag gegeben und anschließend die Bezahlung der Vergütung für den zustande gekommenen Werkvertrag mit der Begründung verweigert, der Vertrag sei nicht hinreichend bestimmt gewesen. Nach Ansicht des BGH war jedoch mit der Einstellung einer elektronischen Werbeanzeige auf einer bestimmten Domain für die Dauer der Vertragslaufzeit ein bestimmtes Arbeitsergebnis als geschuldete Leistung vereinbart worden. Vertragliche Regelungen in Bezug auf die Werbewirksamkeit der Anzeige gehören laut BGH nicht zum wesentlichen Inhalt eines solchen Vertrags.

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17. Oktober 2017

Vertrag über individuellen Personenaufzug kann widerrufen werden

Aufzug Schild
Urteil des OLG Stuttgart vom 19.09.2017, Az.: 6 U 76/16

Einem Verbraucher steht bei Lieferung individuell herzustellender Waren in der Regel kein Widerrufsrecht zu. Ob der Unternehmer mit der Anfertigung bereits begonnen hat, ist hierfür irrelevant. Schuldet der Unternehmer allerdings die Errichtung eines Senkrechtlifts für die Außenfassade eines Wohnhauses, besteht das Widerrufsrecht dennoch, weil neben der Produktion des Aufzugs auch dessen Einbau geschuldet ist. Der Vertrag ist deshalb insgesamt als Werkvertrag zu qualifizieren und als solcher nicht von der Ausschlussklausel gem. § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB erfasst.

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31. März 2015

Zu Rückzahlungsansprüchen bei einem gekündigten Internet-System-Vertrag

Rechte Hand die mit einem Kugelschreiber Notizen macht während auf dem Blatt ein taschenrechner liegt, und im Hintergrubnd ein Laptop zu sehen ist
Urteil des BGH vom 08.01.2014, Az.: VII ZR 6/14

a) Haben die Parteien eines BGB Werkvertrages Voraus- oder Abschlagszahlungen vereinbart, folgt ein etwaiger Rückzahlungsanspruch aufgrund eines sich nach einer Abrechnung ergebenden Überschusses aus dem Vertrag (im Anschluss an BGH, Urteil vom 22. November 2007- VII ZR 130/06, BauR 2008, 540 = NZBau 2008, 256; Urteil vom 24. Januar 2002 - VII ZR 196/00,BauR 2002, 938 = NZBau 2002, 329).

b) Zur Darlegung eines Anspruchs aus § 649 Satz 2 BGB bei einem vor der Erbringung von Leistungen gekündigten "Internet-System-Vertrag".

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31. Oktober 2014

Beratungspflicht des Auftragnehmers bei der Erstellung von Individualsoftware

Urteil des OLG Köln vom 29.07.2005, Az.: 19 U 4/05

Wird ein Vertrag über die Erstellung von Individualsoftware geschlossen, so ist es grundsätzlich Sache des Auftraggebers, das gewünschte Anforderungsprofil der Software zu erstellen und dem Auftragnehmer mitzuteilen. Der Auftragnehmer muss jedoch seiner Aufklärungs- und Beratungspflicht nachkommen und hieran mitwirken. Handelt es sich bei dem Besteller um einen in der Anwendung von EDV erfahrenen Laien, von dem hinreichend präzise Angaben zu den von der Software zu erfüllenden Anforderungen erwartet werden können, so ist die Beratungspflicht von vornherein begrenzt.

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31. Oktober 2014

SEO-Vertrag kann Dienstvertrag sein, wenn er Teil eines gemischten EDV-Vertrages ist

Beschluss des OLG Köln vom 16.01.2014, Az.: 19 U 149/13

Ein Online-Marketing-Vertrag, der neben der Suchmaschinenoptimierung auch Beratung, Affiliate-Marketing, Listung bei Preissuchmaschinen und Webcontrolling beinhaltet, ist ein typengemischter Vertrag, auf den das Dienstvertragsrecht anzuwenden ist. SEO-Verträge sind zwar generell Werkverträge, da sie Programmierungsarbeiten voraussetzen und insofern ein Erfolg geschuldet wird. Bildet die Suchmaschinenoptimierung jedoch nicht den Schwerpunkt des Vertrages, liegt insgesamt ein Dienstvertrag vor, nach welchem nur die Erbringung der vereinbarten Leistungen geschuldet wird, nicht jedoch ein Erfolg.

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19. August 2014

Zur Verjährung von Mängelansprüchen bei individuell angepasster Software

Urteil des OLG Hamm vom 26.02.2014, Az.: 12 U 112/13

Ist Inhalt eines Vertrages die Lieferung und Installation von Standardsoftware und deren individuelle Erstellung oder Anpassung an individuelle Kundenwünsche, so findet das Werkvertragsrecht und eine Verjährungsfrist von zwei Jahren nach § 634 a Abs.1 Nr.1 BGB Anwendung. Denn die individuelle Anpassung von Standardsoftware ist als Bearbeitung einer Sache einzuordnen. Außerdem handelt es sich bei der Erstellung eines funktionierenden EDV-Gesamtsystems um ein körperliches Arbeitsprodukt.

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29. Juli 2014

Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Im Wege der Umsetzung der Richtlinie 2011/7/EU ist das neue Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr am heutigen Tage in Deutschland in Kraft getreten. Ernanntes Ziel dieser Gesetzesänderung ist die Verbesserung der Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr. Im Wege der Umsetzung wurde § 271a BGB und § 1a UKlaG völlig neu geschaffen und §§ 286, 288, 308, 310 BGB abgeändert.
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06. November 2013

Bei Werkverträgen in Schwarzarbeit bestehen keine Mängelansprüche

Pressemitteilung Nr. 134/2013 des BGH vom 01.08.2013, Az.: VII ZR 6/13 Ein Werkvertrag, in dem vereinbart wird, dass der Werklohn bar ohne Rechnung und ohne Abführung der Umsatzsteuer gezahlt werden soll, ist gem. § 134 BGB wegen eines Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot (SchwarzArbG) nichtig. Aus einem nichtigen Vertrag kann der Anspruchsteller grundsätzlich auch keine Mängelansprüche ableiten.
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